KJM will Jugendschutzprogramme nach altem Recht anerkennen

Nach dem Scheitern des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sollen Jugenschutzprogramme nach den alten Regeln beurteilt werden. Kritiker monieren, dass seit 2003 noch kein Programm diese Hürde genommen hat.

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Von
  • Monika Ermert
  • Johannes Endres

Die Kommission für Jugendmedienschutz will nach dem Scheitern der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Jugendschutzprogramme auf der Grundlage des bestehenden Rechts anerkennen. Das sagte der Präsident der KJM, Wolf Dieter Ring, bei der dritten Veranstaltung zum neuen JMStV gestern in München. Die Regelungen zu Jugendschutzprogrammen wären durch den geplanten neuen Staatsvertrag erheblich verändert worden, insbesondere wären Selbstregulierungsorganisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolel Multimedia (FSM) für die Anerkennung von Labeling- und Filtering-Konzepten zuständig gewesen. Besonders die FSM zeigte sich in München daher enttäuscht über das Platzen der Novellierung.

So liefen die Unternehmen jetzt aber wieder Gefahr, mit ihren Jugendschutzprogrammen im Anerkennungsverfahren der KJM zu scheitern, kritisierte Gabriele Schmeichel, Vorstandsvorsitzende der FSM und Jugendschutzbeauftragte der Telekom. Seit ihrer Einrichtung 2003 hat die KJM keines der vorgelegten Jugendschutzprogramme anerkannt. Viele der getesteten Filter würden entweder zu viel oder zu wenig der für Kinder und Jugendlichen schädlichen Inhalte blockieren, erläuterte Friedemann Schindler, Leiter der an die KJM angebundenen Stelle jugendschutz.net.

Daran werde sich auch durch neue Filterkonzepte nichts Grundsätzliches ändern, sagte in der Münchner Debatte Alvar Freude, Sprecher des AK-Zensur und Kritiker des JMStV, insbesondere der geplanten freiwilligen Selbsteinstufung von Seiten. Die Selbsteinstufung könne sich als zu hohe Hürde für kleine Anbieter erweisen und berge das Risiko einer Selbstzensur. Technisch gesehen sei übrigens die einzige Art, einen Filter sicher zu machen, die ägyptische Art: ein Blackout. Statt sich weiter auf den technischen Jugendschutz zu fokussieren, sollten die Beteiligten das Scheitern des Staatsvertrags vielmehr als Chance betrachten, den JMStV und das bisherige Konzept des Jugendmedienschutzes grundsätzlich zu überdenken. (je)