Zeitwertkonten und Sabbatical – so nehmen Sie sich eine Auszeit

Es sind immer wieder die gleichen Themen, um die viele Studien und Umfragen kreisen. Den drohenden Burnout, die Sehnsüchte der Arbeitnehmer... Aussteigen auf Zeit – das wäre die Lösung, um Körper und Seele eine Pause zu gönnen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

"Die Erholung beginnt erst ab der 3. Woche". Diesen Spruch hat schon jeder Arbeitnehmer gelesen oder gehört. Glücklich sind die, die sich schon mal problemlos 3 Wochen Urlaub am Stück nehmen können – aber für die "richtige Erholung" müssten es ja eigentlich mindestens 4 oder mehr sein.

Der Gesundheit, der Familie und sicherlich auch der Kreativität täte eine längere Pause vom Job sicherlich gut. Also nicht nur ein langer Urlaub, sondern echtes Aussteigen auf Zeit, ein sogenanntes "Sabbatical". Das hat den Vorteil, dass man weiterhin regelmäßig seinen Lohn bekommt und anschließend auch wieder auf seinen alten Posten zurückkehren darf.

Aber wie sage ich es meinem Chef? Nun, zunächst muss geklärt werden, ob ihr Unternehmen eine solch flexible Arbeitszeitgestaltung überhaupt ermöglichen kann und will. Ein Sabbatical kann einen Monat oder auch ein Jahr dauern. Also überlegen Sie: wie lange will ich genau hier raus?

Um ein Sabbatical zu bekommen, könnten Sie beispielsweise unbezahlten Urlaub nehmen. Das hat allerdings viele Nachteile, vor allem finanzieller Art. Denn Sie erhalten nicht nur keinen Lohn, sondern müssen auch einige Versicherungen und Abgaben plötzlich komplett alleine tragen.

Gängiger ist es, sich einen Freizeitanspruch über Zeitwertkonten bzw. Lebensarbeitszeitkonten aufzubauen. Das Prinzip ist absolut simpel: Resturlaub verfällt nicht, sondern wird hier gut geschrieben, auch Überstunden können hier gesammelt werden.

Nach dem gleichen Prinzip läuft das Sammeln von Geld statt Zeit. Hier verzichtet der Mitarbeiter auf einen gewissen Anteil seines Gehalts, dieser wird ihm gutgeschrieben. Auch Boni u.ä. können hier einfließen. Das Geld wird verzinst und später als Freistellungsgehalt ausbezahlt – allerdings muss es zuvor auch noch versteuert werden.

Der Vorteil dieser Varianten ist, dass der der Mitarbeiter auch in seiner Auszeit angestellt bleibt und sein Gehalt weiter bekommt.

Einen Anspruch hat der Arbeitnehmer auf ein Sabbatical allerdings nicht, es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen (außer für Beamte). Es hängt also sehr viel davon ab, welche Einstellung der Chef gegenüber solchen Themen hat und natürlich auch vom Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters.

Dazu ein Tipp: Besprechen Sie das Thema doch mit den Kollegen und machen dann dem Chef einen gemeinsamen Vorschlag: Er soll Zeitwert – oder entsprechende Geldkonten einrichten. Kommt es dann mal zu einer Durststrecke bei der Auftragslage ist die Zeit für ein Sabbatical reif. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer sitzt nicht nutzlos herum und muss auch nicht entlassen werden. Und die Auszeit hat er sich im Vorfeld ja auch schon selbst finanziert.

Aber Vorsicht: bleiben Sie lieber nicht zu lange weg. Denn in ihrer Abwesenheit muss natürlich eine Vertretung ran. Und es wäre doch wirklich doof, wenn die Ihren Job besser macht als Sie. Damit Sie nach der Rückkehr noch immer ihr schickes Büro haben und nicht plötzlich am Ende des Flurs in einer Kammer enden, sollten Sie auf klare Rahmenbedingungen achten. Diese sollten nicht nur die Dauer der Auszeit benennen, sondern auch sicherstellen, dass Sie nach der Rückkehr ihren alten Job wieder bekommen. Wer nach einer längeren Freistellungsphase zurückkommt, ist zwar noch angestellt, aber einen rechtlichen Anspruch auf genau den gleichen Posten wie zuvor hat er eigentlich nicht mehr. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)