25 EU-Staaten arbeiten an Gemeinschaftspatent

Für 25 der 27 EU-Staaten könnte es in Zukunft ein gemeinsames Patent geben. Das EU-Parlament hat jetzt dieser "verstärkten Zusammenarbeit" den Weg geebnet.

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Von
  • Christian Kirsch

Das Europäische Parlament hat in Straßburg den Weg für ein Gemeinschaftspatent der EU freigemacht, das bis auf Spanien und Italien alle Mitgliedsstaaten einbezieht. Damit üben die EU-Gremien laut Mitteilung das zweite Mal die Option der "verstärkten Zusammenarbeit" aus, die seit den Lissaboner Verträgen ein Abweichen von der Einstimmigkeit ermöglicht. Das erste Mal hat die EU dieses Verfahren bei einer Direktive zur Ehescheidung angewendet.

Vorangegangen war ein mehr als dreißigjähriges Tauziehen um ein gemeinsames EU-Patent. Letztlich konnte im Ministerrat mit Italien und Spanien keine Einigkeit in der Frage der zulässigen Sprachen erreicht werden: Die Mehrheit der Staaten hatte sich auf die bereits beim Europäischen Patentamt üblichen geeinigt (Englisch, Deutsch und Französisch). Übersetzungen in weitere Sprachen sollten nur bei Bedarf angefertigt werden. Damit waren die beiden Mittelmeerstaaten nicht einverstanden.

Der jetzige Beschluss muss noch voraussichtlich am 10. März durch den Ministerrat gebilligt werden. Danach könnte der eigentliche Gesetzgebungsprozess beginnen. Offen ist dabei bislang die genaue Rolle des Europäischen Patentamts, das bisher im Einklang mit der Europäischen Patentübereinkunft Schutzrechte für einzelne Mitgliedsstaaten vergibt, genauso wie das bisher mit dem Gemeinschaftspatent verknüpfte Anliegen, ein übergeordnetes EU-Patentgericht zu schaffen. Ob ein solches auf Basis eines Dreisprachenprinzips mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wäre, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof. EU-Generalanwältin Juliane Kokott hat in ihrem Plädoyer bereits prinzipielle Bedenken gegen ein solches Gerichtssystem angemeldet. (ck)