Niedersachsens Innenminister startet Bundesratsinitiative gegen "Killerspiele"

Uwe Schünemann will ein Verbot von "Killerspielen" und die Abschaffung des Konzepts der regulierten Selbstregulierung mit staatlich anerkannten Selbstkontrollgremien. Die Kontrolle von Computerspielen müsse wieder in rein staatlicher Hand liegen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ein Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen erreichen. Ziel sei ein Herstellungs- sowie ein Verbreitungsverbot, sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dpa. Ein Herstellungsverbot sei zwar schwer umsetzbar, da der Großteil der Baller-Spiele im Ausland programmiert werde. Ein Verbot zur Verbreitung in Deutschland sei allerdings ein wichtiger erster Schritt.

Zudem fordert Schünemann die Abschaffung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), eine von den Software-Herstellern unterstützte Einrichtung. Notwendig ist aus seiner Sicht ein neues Gremium zur Überprüfung von Computerspielen, das "rein in staatlicher Hand" liege. Die bisherigen Kontrollen seien offenbar zu lax, hieß es. Selbst bei Spielen, die ab 16 freigegeben sind, fließe reichlich Blut. Freiwillige Selbstkontrolle reiche offenbar nicht aus.

Schünemann unternimmt damit erneut einen Vorstoß, das Konzept der Co-Regulierung im Jugendmedienschutzrecht aufgeben, mit dem Deutschland europaweit eine Vorreiterrolle im Jugendschutz zugestanden wird. Bei dieser so genannten "regulierten Selbstregulierung" müssen sich etwa die Anbieter von Telemedien oder Unterhaltungssoftware einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen. Diese werden von Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zertifiziert, die auch die Einhaltung der Regeln überwacht, aber nur im Notfall vorab selbst eingreift. Schünemann hatte bereits im September Initiativen gegen die Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie gestartet und das Institut des Kriminologen Christian Pfeiffer beauftragt, eine Studie zur Verbesserung des Jugendschutzes zu erstellen. Die USK hatte sich gegen die Ansinnen Schünemanns bereits verwahrt: Nach ihrer Einschätzung hat Deutschland auf dem Gebiet der Computerspiele bereits jetzt "den verbindlichsten Jugendschutz unter den demokratischen Rechtsstaaten der Welt".

Hintergrund der Forderungen Schünemanns ist der Amoklauf eines jungen Mannes in Emsdetten. Der Ex-Schüler hatte am Montag aus Rache seine frühere Realschule überfallen und fünf Menschen angeschossen, bevor er sich selbst tötete. Er galt bei Mitschülern und Lehrern als Waffennarr, der sich unter anderem für Kriegsspiele im Wald und für gewaltverherrlichende Computerspiele interessierte. Nach dem Amoklauf flammt der Streit wieder auf, ob so genannte Killerspiele Mitverursacher zunehmender Gewalt unter Jugendlichen sind und ob sie verboten werden sollen. Die Gremien zur Selbstkontrolle sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) waren mit den Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,   JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,   JMStV) eingeführt worden, die zum 1. April 2003 in Kraft traten. Ein Auslöser für die damalige Neugestaltung des Jugendmedienschutzrechts war der Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002, nach dem es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern etwa durch Computerspiele und Internseiten gab.

Siehe zu dem Thema auch:

(jk)