Klage gegen Video-Kopierschutz-Killer gescheitert

Die ViTec Audio-Video GmbH hat bekanntgegeben, dass sie die seit März 1999 anhängige Klage der Macrovision Corporation USA wegen angeblicher Patentrechtsverletzung nun erfolgreich abwehren konnte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 97 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Nico Jurran

Die ViTec Audio-Video GmbH hat bekanntgegeben, dass sie die seit März 1999 anhängige Klage der Macrovision Corporation USA wegen angeblicher Patentrechtsverletzung nun erfolgreich abwehren konnte. Auslöser des Rechtsstreits waren die damals von ViTec angebotenen Video-Kopierschutz-Killer "ViTector-Spezial" beziehungsweise "Copy-Joker". Sie konnten den analogen Kopierschutz Macrovisions aushebeln, der durch Zusatzimpulse in den Austastlücken die Synchronisations- und Pegelautomatik der meisten Videorecorder verwirrt und damit beispielsweise das Kopieren von DVDs auf Videokassette verhindert.

Angesichts der sehr komplexen und technisch schwierigen Materie und der mit 2 Millionen DM extrem hohen Schadensersatzforderung der Macrovision Corperation war für Vitec nach eigenen Angaben Schadensbegrenzung angesagt: Bereits nach Klageandrohung hatten die ViTec-Verantwortlichen vorsorglich das operative Geschäft auf die am 21. 7. 1998 neu gegründete ViTec Multimedia GmbH verlagert. Nach dem positiven Ausgang des Verfahrens werden nun alle ViTec-Aktivitäten wieder allein von der ViTec Audio-Video GmbH wahrgenommen. Laut Gesellschafterbeschluss wird die ViTec Multimedia GmbH liquidiert.

Der Ausgang des Verfahrens bedeutet nicht, dass man in Zukunft besagte Kopierschutz-Killer als Gerät zur Kopierschutzumgehung wieder in den Regalen finden wird. Mittlerweile untersagt das Urheberrecht den Verkauf von Geräten zum Zwecke der Umgehung eines Kopierschutzes. Andererseits werden bauähnliche Geräte heute schlicht als Bildverbesserer beziehungsweise Kopierverstärker angeboten -- als solche sind sie auch auf der ViTec-Website zu finden. (nij)