Kaufangebot bei eBay ist laut Gerichtsurteil verbindlich

Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen.

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  • dpa

Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Aktenzeichen: 8 U 93/05). In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Emsländer zu Schadenersatz. Er hatte die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit bereits verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.

Der Emsländer hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von 1 Euro in die Auktions-Plattform gestellt. Der Wert des Fahrzeugs lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Anbieter zwei Wochen festgesetzt. Nach einer Woche beendete er die Auktion jedoch vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Mann aus Bayern mit 4550 Euro den höchsten Kaufpreis geboten.

Als sich der Verkäufer weigerte, das Auto auszuliefern, zog der kaufwillige Bayer vor Gericht. Er klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der sich aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Autos ergebe. Der Autobesitzer berief sich dagegen auf Bedingungen von eBay, die die vorzeitige Beendigung einer Auktion unter bestimmten Bedingungen zuließen.

Mit dem Internet-Angebot sei bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied der zuständige Oldenburger Zivilsenat. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag auch nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf jedoch nicht berufen. (dpa) / (jk)