Bundesrat fordert besseren Verbraucherschutz beim RFID-Einsatz

Die Länderkammer hat eine Entschließung gefasst, in der sie ein Datenschutzkonzept für den Einsatz von Funkchips, deutliche Kennzeichnungen und Möglichkeiten zur einfachen Deaktivierung fordert.

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag auf Antrag (PDF-Datei) der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin eine Entschließung gefasst, in der er auf einen "verbrauchergerechten Einsatz" von RFID-Chips drängt. Die Radiofrequenz-Identifikation sei eine "Zukunftstechnologie mit großem Potenzial für Wirtschaft und Konsumenten", heißt es in der Resolution. Damit die Funketiketten akzeptiert werden, müsse aber die informationelle Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre persönlichen Daten gewahrt werden.

Die Bundesregierung solle daher die Empfehlung der EU-Kommission zur Gewährleistung der Privatsphäre bei RFID-gestützten Anwendungen von 2009 auf nationaler Ebene umsetzen und konkretisieren, meint der Bundesrat. In verbraucherrelevanten Bereichen müssten die Funkchips mit einem Datenschutzkonzept verbunden werden. Produkte mit solchen "Smart Tags" sollten klar gekennzeichnet werden, und zwar nach europaweit einheitlichen Standards und leicht identifizierbar. Die Chips sollen einfach zu deaktivieren sein.

Die Länder appellieren zugleich an den Bund, wieder mit der Wirtschaft über eine Selbstverpflichtung zu verhandeln. Sollte die Selbstregulierung nicht "in absehbarer Zeit" gelingen, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Ein solches Ultimatum sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von RFID sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich etwa mit der Einführung des elektronischen Reisepasses und Personalausweises nötig. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine Datenschutz-Folgeabschätzung und die schnelle Entwicklung eines RFID-Logos schnell verabschiedet wird.

Durch die Kennzeichnung von Funkchips und verknüpften öffentlichen Informationen dürften aber nicht die Anforderungen an die Wirksamkeit von datenschutzrechtlichen Einwilligungen abgesenkt werden, meint die Länderkammer im Einklang mit einer Empfehlung des Verbraucherausschusses. Auch dürften keine Eingriffe in den unantastbaren Bereich des Persönlichkeitsrechts gerechtfertigt werden. Sonst drohe die Gefahr, dass einzelne Unternehmen sich durch weitgehende, für die betroffenen Kunden oft kaum erkennbare oder wenig verständliche Opt-in-Erklärungen die Möglichkeit zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen zu verschaffen suchten. (anw)