Datenschützer warnen vor Smartphone-Apps und zunehmender Videoüberwachung

Die Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin und Hessen haben ihre Tätigkeitsberichte fürs vergangene Jahr vorgelegt. Sie beschäftigen sich unter anderem mit dem E-Perso, vernetzten Handy-Diensten und dem gläsernen Surfer.

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Die Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin und Hessen haben ihre Tätigkeitsberichte für 2010 vorgelegt. Sie beschäftigen sich unter anderem mit dem elektronischen Personalausweis, vernetzten Smartphone-Diensten und der zunehmenden, oft rechtswidrig durchgeführten Videoüberwachung. "Der gläserne Surfer ist im Internet längst Realität geworden", schreibt der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix in seinem Jahresreport 2010. Private Firmen protokollierten, wenn die Einzelnen sich nicht wehrten, fast jeden Schritt im Netz, um angepasste Werbung zu zeigen. Verbessern könne sich dieser Zustand nur, wenn die überarbeitete E-Privacy-Richtlinie der EU rasch umgesetzt würde. Damit könnten Nutzer etwa dafür sensibilisiert werden, dass sie durch Cookies ausgespäht werden können.

Bei Smartphone-Apps ist für Dix vor allem die Kombination aus permanentem Internetzugang und dem Zugriff auf Informationen problematisch, die auf dem Gerät gespeichert sind oder über Sensoren an Bord ermittelt werden könnten. Wenn zum Beispiel eine Pizzeria für eine ortsbezogene Werbung GPS-Koordinaten vom Server eines Dienstleisters abrufe, sei es legitim; ein "erheblicher Teil der Apps" übermittelte aber personenbezogene Daten wie Geräte- und Telefonnummer oder Kontaktdaten aus dem Adressbuch an den Hersteller der Anwendung – ohne den Nutzer zu informieren.

Durch mobile "soziale App" für soziale Netzwerke wie Facebook erführen die Anbieter zudem noch mehr personenbezogene Daten wie Alter und Geschlecht über den User und seinen Freundeskreis. Da Smartphones im Wesentlichen immer aktiv seien und ständig mitgeführt würden, entstünden leicht "umfangreiche Interessens- und vollständige Bewegungsprofile". Selbstschutz sei nur begrenzt möglich. Dix empfiehlt daher, bei der Installation von Apps vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren.

Beim neuen Personalausweis sieht Dix noch Nachbesserungsbedarf, da noch nicht das Problem gelöst sei, dass Mitarbeiter eines Meldeamtes die elektronische Identifizierungsfunktion unbefugt aktivieren können. Der Datenschützer rät, für die Internetanwendungen des Dokuments nur die teureren Komfortkartenleser einzusetzen, die über ein eigenes Eingabefeld für die Geheimnummer verfügen. Dazu gehöre ein aktueller Virenscanner, eine Firewall und das Einspielen aller verfügbaren Sicherheitsupdates des PC-Betriebssystems.

Ähnliche Empfehlungen gibt der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht. Er kann zudem nicht erkennen, wozu es nützlich sein soll, Fingerabdrücke auf dem Ausweis speichern zu lassen. Das mit einem kontaktlos auslesbaren Chip versehene Dokument solle wegen der neuen technischen Möglichkeiten nicht zum Beispiel in einem Hotel hinterlegt werden. Ronellenfitsch beklagt zudem, dass er Kommunen und die Landespolizei immer wieder auf die rechtlichen Bestimmungen zur Videoüberwachung in und außerhalb von Bahnhöfen habe hinweisen müssen. Hier dürfe allein die Bundespolizei tätig werden.

Als Lichtblick bezeichnete der Datenschützer, dass er nach einer Initiative aller Fraktionen im hessischen Landtag von Juli an als Datenschutzbeauftragter nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den privaten Bereich zuständig sein werde. Nur so könnten beide Sektoren unabhängig kontrolliert werden, wie es das EU-Recht vorschreibe. In Hessen war bisher das dem Innenministerium untergeordnete Regierungspräsidium Darmstadt für die Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft zuständig, was immer wieder zu Streit führte. (anw)