Bundesforschungsministerium kritisiert Urheberrechtsnovelle

Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen fordert, dass Belange von Bildung und Forschung im "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle angemessen berücksichtigt werden.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), fordert im Hinblick auf den "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle "eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Bildung, Forschung und Wissenschaft". Die Bundesregierung habe sich in dem Aktionsprogramm "Informationsgesellschaft Deutschland 2006" verpflichtet, den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen "zu fairen Bedingungen" sicherzustellen, sagte Catenhusen gegenüber heise online. Der bislang bekannte Gesetzesentwurf sieht stark einschränkende Regelungen für Dokumentenlieferdienste, Bibliotheken und Schulen vor: Wenn ein Verlag den Beitrag nicht selbst vertreibt, soll der Versand von Kopien nur noch per Post und Fax im digital nicht durchsuchbaren Grafik-Format legal sein. Außerdem sollen Bibliotheken an Bildschirmen nur so viele Exemplare digital zugänglich machen dürfen, wie im Papierbestand vorhanden sind.

Angesichts dieser von den Verlagen durchgesetzten Restriktionen kritisierte Catenhusen, dass es nicht angehe, dass dem Staat von jenen "das Wächteramt für Wertschöpfungsketten" angedient werde, die "bei jeder Gelegenheit zum einen eine überbordende staatliche Regulierungswut kritisieren und die andererseits ihre eigene Wertschöpfung angesichts des technischen Fortschritts nicht auf die Reihe kriegen". Noch seien nicht überall neue Vertriebswege für digitale Medien erkannt und entwickelt worden. Catenhusen bezeichnete es als positiv, dass Anbieter wie T-Online und Apple auch auf den Vertrieb von Musik setzen. In Richtung Verlage und Musikkonzerne sagte er: "Andere sollten aber nicht darauf vertrauen, dass sich dieser Milliardenmarkt für die Verbreitung von Multimedia-Inhalten auf Dauer durch technische oder rechtliche Regelungen verhindern lassen wird."

Catenhusen wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie zahlreiche Regelungen enthalte, die eine freiere Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu Gunsten von Bildung und Forschung ermöglichen sollen. Mit dem "Zweiten Korb" sollen die nicht bindenden Teile der EU-Richtlinie umgesetzt werden. "Diese begonnene Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie muss unter dem Gesichtspunkt des Erhalts unserer Wettbewerbsfähigkeit gesehen werden", meint Catenhusen weiter. Er fordert, dass "die Möglichkeiten einer digitalen Werknutzung und eines schnelleren und einfacheren Informationszugangs ausgeweitet werden sollen". Gleichwohl unterstütze das BMBF zwar die Open-Access-Aktivitäten der Wissenschaft, es könne aber "nicht stellvertretend für die Wissenschaft quasi als digitale Zentralbibliothek fungieren".

Gabriele Beger, Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands, sagte gegenüber heise online: "Die großen weltumspannenden Verlage werfen gerne in die Diskussion das Argument ein, dass Arbeitsplätze verloren gehen könnten, obgleich die Urheber von den Erlösen längst nicht mehr leben können." Mit der Novelle des Urheberrechts würden Instrumente abgeschafft, die für ausgeglichene Interessenlage sorgen. "Wenn alle vernünftigen Argumente ausgetauscht sind", empfiehlt Beger daher, "müssen leistungsstarke Bibliotheken wohl in andere Länder ausweichen, um die Grundversorgung aufrechtzuerhalten." Falls das Bundesforschungsministerium sich nun endlich in die Diskussion einmischt, dürfte der Exodus der Bibliotheken noch verhindert werden können.

Zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für die weitere Novellierung des Urheberrechts siehe auch:

Zur Auseinandersetzung um das Urheberrecht siehe auch:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)