Apple Computer gewinnt Gerichtsstreit um Apfel-Logo [Update]

Die Lizenzagentur der einstigen Pop-Gruppe The Beatles, Apple Corps Ltd., hatte gegen den kalifornischen Computer-Hersteller wegen angeblichen Vertragsbruchs im Zusammenhang mit dem Online-Musikangebot iTunes geklagt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der kalifornische Computer-Hersteller Apple hat sich in Großbritannien erfolgreich gegen eine Klage wegen angeblich unzulässiger Verwendung des Apfel-Logos gewehrt. Geklagt hatte die gleichnamige Lizenzagentur der einstigen Pop-Gruppe The Beatles: Apple Corps Ltd. wollte geltend machen, dass Apple (Computer) gegen Verträge aus dem Jahr 1991 verstößt, wenn das Unternehmen das Markenzeichen im Zusammenhang mit dem Online-Musikangebot iTunes nutzt. Damals sei vereinbart worden, dass Apple Computer unter dem Apfel-Logo zwar Rechner verkaufen dürfe, die Musik editieren und abspielen – der Computer-Hersteller habe sich aber einverstanden erklärt, die Marke nicht für Anwendungen zu nutzen, deren "Hauptinhalt Musik ist".

Vor dem Londoner High Court of Justice hatte der Rechtsanwalt von Apple Corps, Geoffry Vos, dargelegt, Apple Computer nutze das Markenzeichen bei iTunes aber sehr wohl in einem Bereich, dessen Hauptinhalt Musik ist, nämlich dem Verkauf von Musikstücken. Zudem werbe iTunes dafür, neue Künstler in sein Online-Vermarkungsangebot aufzunehmen. Dies entspreche der Arbeit eines Platten-Labels. Anthony Grabiner (Apple Computer) hatte hingegen betont, sein Mandant werbe mit dem Logo für den iTunes-Store, die angebotenen Download-Services und für Hardware, nicht aber für Musik selbst. iTunes sei ursprünglich ein Programm zum Datenaustausch gewesen sei, das die Vereinbarung der Unternehmen nicht berührt habe.

Letzterer Auffassung war auch der verhandelnde Richter Edward Mann. Seiner Ansicht nach nutzt Apple Computer das Markenzeichen im Zusammenhang mit seinem Online-Store, nicht aber für Musik selbst. Ein Vertragsbruch sei deshalb nicht erkennbar. Bei einer Entscheidung im Sinne von Apple Corps Ltd., hätten die Teilhaber der bereits im Jahr 1968 gegründeten Lizenzagentur – Paul McCartney, Ringo Starr und die Hinterbliebenen von John Lennon und George Harrison – BBC-Informationen zufolge wieder eine Millionensumme einstreichen können; bei einem frühen Rechtsstreit um Vertragsverletzungen hatte Apple Corps Ltd. von der Computerfirma in einer außergerichtlichen Einigung rund 26,4 Millionen US-Dollar Schadensersatz erhalten. Apple Computer verkauft inzwischen täglich mehr als drei Millionen Lieder über das populäre Download-Portal.

[Update]:
Die britische Tageszeitung Times hat mittlerweile den kompletten Text der Gerichtsentscheidung online gestellt. Das Gericht ließ der Beatles-Firma die Möglichkeit offen, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Apple Corps Ltd. kündigte auch bereits an, dass man dies tun werde. (pmz)