Bundesrat soll "urheberfeindlichen" Regierungsentwurf zum Urheberrecht korrigieren

GEMA, ver.di und das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" fordern eine deutliche Überarbeitung oder eine Aussetzung der Urheberrechtsnovelle.

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GEMA, ver.di und das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" haben den Bundesrat aufgefordert, deutliche Korrekturen an der umstrittenen zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle vorzunehmen oder das Reformprojekt vorläufig auszusetzen. "Der Raubzug gegen Kreative muss gestoppt werden", kommentiert Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender von ver.di, nach einem Treffen mit der Führungsriege der Musikautorengesellschaft. "Die Geräteindustrie soll den Reibach machen, während die Vergütung für die Kreativen, ohne deren Inhalte viele Geräte unverkaufbar wären, in den Keller rutscht." Dies spreche dem Koalitionsvertrag Hohn, in dem die Kreativität und der Erfindungsreichtum der Menschen als Deutschlands Kapital für die Zukunft bezeichnet werden.

Gemeinsam drängen die beiden Einrichtungen die Länderkammer darauf, "die urheberfeindlichen Regelungen" im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zurückzuweisen. Die Interessensvertretungen, die auch im "Aktionsbündnis Urheber und Verlage" aktiv sind, weisen vor allem die geplante Neuregelung der Vergütungspauschale für private Vervielfältigungen zurück. Ihnen missfällt, dass die Pauschalen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber festgelegt und die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen soll. Fachausschüsse der Länderkammer haben sich im Entwurf für eine Stellungnahme des Bundesrats der Ansicht der Urheberrechtsvertreter angeschlossen. Noch müssen aber die Länderchefs am Freitag über die Vorschläge ihrer Fachreferenten abstimmen.

Weitgehend berücksichtigt haben die Bundesratsausschüsse auch die Eingaben der Wissenschaftslobby. Diese ermuntert die Ministerpräsidenten und Regierungschefs nun ebenfalls, sich gegen "die fatalen Konsequenzen der Absicht der Bundesregierung" zu stemmen. Der bisherige Entwurf würde etwa angesichts der Einschränkungen der elektronischen Fachinformationsversorgung "ein Desaster für Bildung und Wissenschaft" sowie die Informationsinfrastrukturen wie Bibliotheken" darstellen. Angesichts der vielfältigen und sich mehrenden Kritik am so genannten 2. Korb der Urheberrechtsreform gibt das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zu bedenken, ob nicht das Vorhaben jetzt insgesamt zurückgenommen werden sollte. Dies würde die Gelegenheit bieten, "in Ruhe an einem Interessensausgleich zu arbeiten."

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)