Datenschützer kritisieren Visa-Warndatei-Verfahren

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz bemängelt an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass die Visa-Warndatei mit der Anti-Terrordatei verknüpft werden soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein verstößt der Entwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Visa-Warndatei gegen das Gesetz. In einer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes" bemängeln das ULD die Verknüpfung dieser Datei mit der "verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Antiterror-Datei".

In der Visa-Warndatei sollen alle Antragsteller auf ein Visum sowie diejenigen, die sie eingeladen haben, in Deutschland gespeichert werden, sofern die Einladenden mehr als drei Einladungen pro Jahr (bei juristischen Personen fünf) aussprechen. Nach einem Eintrag findet ein vom Bundesverwaltungsamt angestoßener automatischer Datenabgleich mit der Antiterror-Datei statt. Bei einem Treffer sollen die Sicherheitsbehörden und die Botschaften benachrichtigt werden.

Dieses Verfahren muss nach Ansicht der Datenschützer abgelehnt werden, weil rechtstreue Bürger mit einer unüberschaubaren Datenbank abgeglichen würden, gegen die eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. ULD-Chef Thilo Weichert hält Einreisende und Einladende nicht per se für ein Sicherheitsrisiko, das gerastert werden müsse. "Die Zeiten, in denen das Ausländerrecht als Polizeirecht behandelt wurde, sollten eigentlich vorüber sein," erklärte Weichert.

Kritik an dem Entwurf zur Visa-Warndatei kommt auch von dem Bund deutscher Kriminalbeamten. Er bezeichnet den Entwurf als "lenorweichen Gesetzentwurf ohne sicherheitspolitischen Nutzen". Die Kriminalbeamten bemängeln, dass angesichts von jährlich 2 Millionen ausgestellter Visa der Abgleich mit der Antiterror-Datei unzureichend sei. Außerdem sollten die Sicherheitsbehörden und nicht das Bundesverwaltungsamt Zugriff auf die Visa-Warndatei haben. Eben kritisieren die Kriminalbeamten die Kosten von 7 Millionen Euro für die neue Datenbank. (anw)