Bundesregierung streitet über Vorratsdatenspeicherung vs. Quick Freeze

Die Bundesjustizministerin hat ihrem Kollegen aus dem Innenressort den Gesetzentwurf zum anlassbezogenen "Einfrieren" von TK-Verbindungsdaten zugeleitet. Der Bundesinnenminister hält aber, genauso wie Polizeigewerkschaften, "Quick Freeze" für ungeeignet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 118 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung unter dem Titel "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" an ihren Innenminister-Kollegen Hans-Peter Friedrich (CSU) übermittelt. Mit dem Entwurf verschärft sich die Auseinandersetzung um das Ausmaß der Datenspeicherung.

Die grundlegende Differenz zwischen Gelb und Schwarz ist schnell zu orten. Auf der Webseite des Justizministeriums steht im Eintrag über Quick Freeze: "In diesem Verfahren kann die Sicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet werden, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Die Verkehrsdaten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin zu geschäftlichen Gründen speichern, sollen also anlassbezogen gesichert ('eingefroren') werden." Das sei im Vergleich zur sechsmonatigen Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger eine datenschutzfreundliche Alternative, zumal eine zusätzliche siebentägige Datenspeicherung der IP-Adressen den Strafverfolgern weiteres Material zur Hand gibt.

Auf der Webseite des Innenministeriums steht seit vorgestern eine FAQ zur Vorratsdatenspeicherung, in dem es unter Quick Freeze heißt: "Wenn jedoch keine gesetzliche Vorgabe zur Speicherung von Verkehrsdaten durch die TK-Anbieter existiert, so ist Quick Freeze keine Lösung. Wo keine Daten vorhanden sind, können auch keine Daten 'eingefroren' werden."

In dem Gesetzentwurf, den Innenminister Friedrich nun kommentieren kann, wird Quick Freeze als bestens geeignetes Verfahren genannt, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspreche. Der Entwurf trage wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung, begrenze aber die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß", zitiert die Zeitung Die Welt aus dem ihr vorliegenden Gesetzentwurf. Nur die bei TK-Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten sollen eingefroren werden und dies auch nur dann, wenn es konkrete Anlässe gebe wie die Erforschung eines Sachverhaltes oder die Ermittlung eines Aufenthaltsortes.

Bei der Polizei stößt der übermittelte Gesetzentwurf auf Ablehnung. In einer ersten Stellungnahme spricht die Deutsche Polizeigewerkschaft von einem Koalitionskiller und hofft auf ein klärendes Machtwort der Kanzlerin. Das vorgeschlagene Quick Freeze wird als ungeeignete Maßnahme gesehen. Oft reichten wichtige Feststellungen weit in die Vergangenheit zurück, wenn Kontakte zu anderen Tätern verfolgt werden müssten, die wochenlang vor der Verdachtsfeststellung erfolgten, argumentiert die Polizeigewerkschaft. Diese Netzwerk-Informationen seien mit Quick Freeze nicht mehr zu erhalten. "Wer die Polizei derart unzureichend ausstatten will, übernimmt Mitverantwortung für die Leiden der Opfer von Kriminalität," meint Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft. (jk)