Righthaven-Klage gegen Blogger wegen Copyright-Verstoß zurückgewiesen

Die vermeintliche US-Lizenzierungsfirma Righthaven kommt mit ihren massenhaften Abmahnungen von Webseitenbetreibern aufgrund von Urheberrechtsrechtsverletzungen nicht voran: Ein Gericht in Nevada hat entsprechende Anschuldigungen als "Erfindung" abgetan.

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Die vermeintliche US-Lizenzierungsfirma Righthaven kommt mit ihrem Modell der massenhaften Abmahnung von Webseitenbetreibern aufgrund von Copyright-Verletzungen nicht voran. Ein Bundesgericht in Las Vegas hat Anschuldigungen gegen das politische Blog Democratic Underground jetzt als "reine Erfindung" zurückgewiesen. Righthaven habe zum Zeitpunkt der Klageerhebung keine Rechte an dem inkriminierten Inhalt gehabt, hält der Richter Roger Hunt in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (PDF-Datei) fest. Die anders lautende Behauptung des Klägers bezeichnete er als "eindeutig falsch bis hin zum Punkt der Unredlichkeit und der Täuschung". Die Firma muss nun binnen zwei Wochen Argumente vorbringen, warum sie nicht selbst wegen "schamloser Falschdarstellung" bestraft werden soll.

Righthaven hatte behauptet, die Rechte an einem Artikel der Zeitung Las Vegas Review zu besitzen, aus dem Democratic Underground einige Sätze zitierte hatte. Vor Gericht stellte sich aber heraus, dass das in Las Vegas beheimatete Unternehmen vom Zeitungsherausgeber Stephens Media allein das Recht zur Klage gegen angebliche Copyright-Sünder erhalten hatte. Sämtliche Verwertungsrechte behielt das Medienhaus explizit selbst. Erst in einer Vertragsergänzung nach Einreichen der Klage übertrug Stephens Media eigene Ansprüche an den Inhalten, was das Gericht aber als weiteren, "kosmetischen" Verfahrenstrick ohne echte praktische Auswirkungen betrachtete und nicht gelten ließ. Andererseits hielt Hunt die von Democratic Undergrund eingereichte Gegenklage aufrecht; darüber muss noch entschieden werden.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht von einer Entscheidung mit "voraussichtlich weitreichender Wirkung". Righthavens Klagemodell leide an schweren Fehlern, erklärte ein Anwalt der US-Bürgerrechtsorganisation. Dies dürfte auch die rund 270 anderen von der Firma vorgebrachten Fälle beeinflussen. Die EFF hofft, dass der Beschluss "den Anfang vom Ende einer beschämenden Abmahnkampagne" darstelle. "Copyright-Trolle" wie Righthaven und Stephens Media haben nach Ansicht der EFF bereits die freie und offene Diskussion im Internet untergraben sowie Nutzer vom Teilen von Informationen und von der Diskussion über tagesaktuelle Nachrichten abgehalten. (anw)