Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Dialer-Anbieter

Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Dialer-Anbieter Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer erwirkt.

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Von
  • Holger Bleich

Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Dialer-Anbieter Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer erwirkt. Dem Unternehmen wird vom Gericht unter anderem verboten, unter der Domain dialer-schutz.org gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem wird ihm untersagt, für den Zugang zu solchen Informationen zu werben, die es auf dialer-schutz.org in Wirklichkeit gar nicht gibt.

"Es kann nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von Dialerschutz.de ausnutzen, um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen", erklärte Sascha Borowski, Chef von Dialerschutz.de. Universal Boards habe im Dezember unter der Domain dialer-schutz.org eine Seite gestartet, auf der Besuchern versprochen wurde, sie könnten gegen Bezahlung Informationen zu Dialern und Missbrauch von Mehrwertdiensten erhalten. Dabei sei bei den Surfern durch entsprechende Formulierungen der Eindruck erweckt worden, sie seien auf der "echten" Seite Dialerschutz.de gelandet.

In wechselnden Layouts sei versprochen worden, der Besucher erhalte nach der Bezahlung via Lastschriftverfahren "weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen", "wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGBs etc.)" und "Anleitungen zum Finden und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc.". Eine Überprüfung habe aber ergeben, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org nicht vorhanden waren, wie Rechtsanwalt Hagen Hild, juristischer Vertreter von Dialerschutz.de, in dem Verfügungsantrag versicherte.

Weil eine daraufhin erfolgte Abmahnung von Dialerschutz.de von Universal-Board-Rechtsanwalt Bernhard Syndikus zurückgewiesen wurde, habe man beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit wurde Universal Boards unter anderem die Verwendung der Domain dialer-schutz.org untersagt. Das Gericht bestätigte eine Verwechslungsgefahr von dialer-schutz.org mit dem Werktitel Dialerschutz.de.

"Die Entscheidung ist auch ein Sieg für die Verbraucher, denn die Firma Universal Boards darf zukünftig nicht mehr mit Informationen werben, die es tatsächlich im kostenpflichtigen Bereich nicht gibt", erklärte Dialerschutz.de-Anwalt Hild. "Da die einstweilige Verfügung auch gegen den Geschäftsführer Mario Dolzer erlassen wurde, sind nicht nur die Webseiten der Firma Universal Boards GmbH & Co KG betroffen, sondern eventuell weitere Webseiten, für die dieser verantwortlich ist".

Nach Angaben von Hild wird die Verfügung am heutigen Dienstagnachmittag zugestellt und damit rechtswirksam. Der Dialer-Anbieter Universal Boards war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (hob)