Brüssel will schärfer gegen Internet-Abzocke vorgehen

Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich auf eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie geeinigt. Sie sieht unter anderem eine "Button-Lösung" zur Bestätigung von Online-Einkäufen sowie ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor.

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Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich auf eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie geeinigt. Sie sieht unter anderem eine "Button-Lösung" zur Bestätigung von Online-Einkäufen vor, um einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet zu gewährleisten. Demnach sollen Nutzer künftig bei kostenpflichtigen Online-Angeboten mit einem deutlichen Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden. Vor einer Bestellung muss der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er die Erläuterung gesehen hat.

"Mit der Internet-Abzocke ist Schluss", freute sich der parlamentarische Berichterstatter Andreas Schwab (CDU) über das Ergebnis der "schwierigen Verhandlungen". Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte die neue Verpflichtung und forderte die Bundesregierung auf, nun rasch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu verabschieden. Teile der Branche lehnen die Bestätigungslösung dagegen als Überregulierung ab.

Bei der Telefonwerbung lässt der Richtlinienentwurf den Mitgliedsstaaten freie Hand. Damit kann der nationale Gesetzgeber prinzipiell auch hier die vom Bundesrat gewünschte Bestätigungslösung umsetzen. Danach würden infolge eines Werbeanrufs abgeschlossene Verträge erst dann wirksam, wenn die Angerufenen den Vertragsabschluss schriftlich bestätigen. Eine solche Anforderung muss nach Ansicht des vzbv auch für Eintragungslisten von Gewinnspielanbietern gelten, um die Zunahme unlauterer Werbung für solche Dienste einzudämmen.

Für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte sollen Verbraucher in der EU ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen vom Erhalt der Ware an erhalten. Dieses soll sich laut Schwab entgegen der ursprünglichen Planungen auch auf digitale Produkte beziehen. Die Richtlinie verschärft die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping: Genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. Auch nicht mehr zulässig soll es sein, Online-Käufern etwa bei Flugbuchungen per Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung unterzujubeln. Künftig könnten Kunden in einem solchen Fall die Zusatzkosten zurückverlangen.

Händler dürfen zudem etwa für die Zahlung per Kreditkarte keine pauschalen Aufschläge über die ihnen selbst entstehenden Gebühren hinaus verlangen. Anbieter müssen für die Dauer der Garantiefrist ferner telefonisch erreichbar sein. Dabei darf die Hotline nicht teurer sein als die ortsüblichen Basistarife.

Mit allen ihren Forderungen konnten sich die EU-Abgeordneten aber nicht durchsetzen. Muss bisher in Deutschland der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen, können diese entgegen dem Ansinnen der Parlamentarier künftig in ganz Europa den Käufern auferlegt werden. Für die hiesigen Verbraucher enthält der Vorstoß noch eine weitere Verschlechterung; bisher galt für sie ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn sie nicht darüber informiert wurden. Künftig erlischt dieser Anspruch ein Jahr nach Vertragsabschluss.

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat den Absprachen am Donnerstag bereits zugestimmt. Das Plenum der Bürgervertretung soll die Initiative in der kommenden Woche absegnen, was genauso als Formsache gilt wie das ebenfalls noch ausstehende endgültige Placet aller Ratsmitglieder. (uh)