Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert

FDP und CDU/CSU haben sich darauf geeinigt, die Anti-Terror-Gesetze nicht einzugrenzen, sie aber nur befristet zu verlängern.

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Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert. Das gaben Innenminister Hans-Peter Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin bekannt. Vorausgegangen war ein monatelanger Streit innerhalb der Koalition.

Die Anti-Terror-Gesetze erlauben Geheimdiensten zur Terrorbekämpfung Auskünfte von Banken, Fluggesellschaften, Postdienstleistern und Telekommunikationsfirmen einzuholen. Die Gesetze waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen worden und wurden bisher dreimal verlängert. Sie wären zum Jahresende ausgelaufen. Laut Friedrich können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Konto-Daten von Terrorverdächtigen einholen. Bisher mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Forderung von CDU/CSU abgelehnt, eine weitere Befristung der Gesetze aufzuheben und diese insgesamt auszuweiten. Die nun erzielte Einigung mit einer weiteren Befristung unter Beibehaltung der bisherigen Regeln ist ein Kompromiss. Eine von der FDP geforderte unabhängige Regierungskommission soll die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch betrachten.

Die Länderinnenminister einschließlich jener der SPD hatten sich vorab bereits für eine Verlängerung der Gesetze ausgesprochen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigte sich nun erleichtert. Nach der Neuaufstellung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sei dies die zweite gute Entscheidung innerhalb weniger Tage. Die Polizei habe bisher zurückhaltend von gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, das werde so bleiben.

Nun drängt die Polizei-Gewerkschaft auch auf eine Einigung in der Regierungskoalition über die Vorratsdatenspeicherung. Hier konnten sich CDU/CSU und FDP noch nicht einigen. Leutheusser-Schnarrenberger hat vor knapp drei Wochen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für Telekommunikationsdaten ein Quick-Freeze bei konkretem Tatverdacht und für die IP-Adressen von Internet-Nutzern eine siebentägige anlasslose Vorratsspeicherung vorsieht. CDU-Politiker hatten den Gesetzentwurf als inakzeptabel bezeichnet. Die Länder-Innenminister hatten vor Kurzem eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. (anw)