Schachcomputer-Weltmeister nachträglich disqualifiziert

Rybka, viermal in Folge Weltmeister der Schachprogramme, ist nach Ansicht des Computerschachverbandes des Code-Diebstahls überführt und muss seine Titel abgeben.

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Von
  • Herbert Braun

Der Verband der Schachcomputer-Programmierer ICGA hat dem Programm Rybka seine Weltmeistertitel aberkannt. Nach der einstimmigen Entscheidung der ICGA hat sich Rybka-Programmierer Vasik Rajlich den Code anderer Entwickler zu eigen gemacht. Das ist nicht grundsätzlich verboten, muss aber offen gelegt werden – Rajlich hatte aber noch Mitte März abgestritten, sich bei anderen Engines bedient zu haben. Die Vereinigung hält es dagegen für nachgewiesen, dass Rybka in wesentlichen Teilen Code der Engine Fruit verwendet.

Amtierende Weltmeister sind damit der Newcomer Thinker und Rondo, das früher unter dem Namen "Zappa" bekannt war und auch für 2007 den Titel nachträglich zuerkannt bekommt. Für 2008 gilt HIARCS als Sieger, 2009 teilen sich Junior, Shredder und Sjeng den Titel. Rajlich muss außerdem das Preisgeld und die Pokale zurückerstatten und wird auf Lebenszeit von der ICGA gesperrt.

Das nun disqualifizierte Schachprogramm war amtierender Weltmeister, nachdem es im Oktober 2010 diesen Titel bereits zum vierten Mal in Folge gewonnen hatte. In der bis 1974 zurückreichenden Geschichte der Computerschach-Weltmeisterschaften war kein Programm so erfolgreich. Auch die Blitzschach-Titel von 2009 und 2010 sowie der 2006 erzielte geteilte zweite Rang des Programms, das damals noch nach seinem Erfinder "Rajlich" hieß, wurden annulliert.

Zusätzliche Brisanz erhält der in der Computerschachgeschichte einzigartige Fall dadurch, dass Rybka ebenso wie Shredder, Junior, HIARCS und Fritz ein kommerzielles Programm ist. Den Vertrieb dafür organisiert die Hamburger Firma Chessbase, die auf dem Gebiet Schachsoftware weltweit eine führende Stellung innehat. Gegenwärtig gibt es dort Rybka 4 für 50 Euro zu kaufen, die Version für Mehrkernprozessoren kostet das doppelte. Bisher hat sich Chessbase noch nicht zu dem Fall geäußert. (heb)