Das US-Copyright für den Rest der Welt

Die Berkeley-Professorin Pamela Samuelson wirft der US-Regierung vor, die umstrittenen Schutzklauseln für DRM-Systeme im amerikanischen Recht weltweit über Freihandelsabkommen durchsetzen zu wollen -- ohne die von Washington im Inland gewährten Ausnahmen.

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Pamela Samuelson, Professorin für Informationssysteme und Recht an der University of California in Berkeley, wirft der US-Regierung ein Spiel mit gezinkten Karten bei der weltweiten Verbreitung umstrittener Schutzklauseln für Systeme zum Digital Rights Management (DRM) vor. "Das ist ein Kampf für die Zukunft", echauffierte sich die resolute Forscherin auf einer von ihrer Institution mit ausgerichteten DRM-Konferenz in Berlin. Das Vorgehen der US-Regierung bezeichnete sie als "prinzipiell undemokratisch" und "imperialistisch".

Grund für die Aufregung: Die USA haben in ihr vor fünf Jahren novelliertes Urheberrecht, den umstrittenen Digital Millenium Copyright Act (DMCA), als eine der Kernbestimmungen auf Druck der Medienindustrie das Verbot des Umgehens von Kopierschutztechnologien eingebaut. Die EU hat die Schutzklauseln für DRM-Systeme in ihre nicht weniger umkämpfte Urheberrechtsrichtlinie übernommen, die auf diesem Weg beispielsweise auch in die erste Reformstufe des deutschen Urheberrechtsgesetzes eingeflossen sind. Im amerikanischen und im europäischen Recht gibt es zumindest eine Reihe von garantierten Ausnahmen von dem Verbot. So dürfen beispielsweise Kryptoforscher für wissenschaftliche Zwecke Kopierschutzmaßnahmen umgehen.

Auf weniger Anklang als bei der EU ist die US-Regierung mit ihrer rechtlichen Deckung technischer Kopierblockaden bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) gestoßen, wo sie diese schon 1996 bei der Verhandlung neuer internationaler Urheberrechtsverträge mit ins Spiel brachte. "Die Mitgliedsstaaten konnten sich nicht auf einheitliche Regeln festlegen", erinnerte Samuelson an die damalige Debatte. Es sei Bedenken Gehör geschenkt worden, denen zufolge die rechtliche Sanktionierung von Kopierschutztechnologien "dem Wettbewerb, der Innovation sowie den Verbrauchern schaden könnte". So stellen es die WIPO-Vereinbarungen den Mitgliedsstaaten anheim, ob sie die Hauptbestandteile des DMCA-Vorbilds in ihr nationales Recht kopieren wollen.

Mit dieser Situation wollen sich die USA nicht mehr zufrieden geben, warnte Samuelson vor einer "deprimierenden" Entwicklung. Die US-Regierung sei momentan dabei, eine kritische Masse an Staaten zur Übernahme der umstrittenen Schutzklauseln über Freihandelsabkommen zu bewegen. Hätte sie mit der Strategie Erfolg, würden die Regelungen als "gewöhnlich" im internationalen Recht gelten und müssten so doch noch weltweit anerkannt werden. Das Perfide an dem Vorgehen sei dabei, meinte die Wissenschaftlerin, dass der DMCA-Import ohne die von Washington oder Brüssel gewährten Ausnahmen erfolge. So könnte die US-Regierung letztlich wieder an den Congress herantreten und unter Verweis auf die selbst geförderte internationale Rechtslage die Abschaffung der momentan vom US-Copyright Office teilweise sogar noch ausgeweiteten Begünstigungen in der Heimat fordern.

Länder wie Chile oder Australien konnten von den USA bereits von der Güte ihres Copyrights überzeugt werden. Welche Folgen sich daraus für den Fünften Kontinent abzeichnen, erläuterte Brian Fitzgerald, Rechtsprofessor an der Queensland University of Technology, auf dem Berliner DRM-Kongress am Beispiel eines Rechtsstreits um Mod-Chips und die damit einhergehende Aushebelung der Regionalcode-Einschränkungen für Sonys Playstation 2. Laut Fitzgerald hatte dabei das Berufungsgericht nur knapp zugunsten von Sony entschieden. Gemäß der neuen, am DMCA angelehnten Rechtssituation hätte der Mod-Chip-Verkäufer seinen Fall dagegen sofort haushoch verloren.

Verbraucherfreundlicher zeigt sich laut dem Amsterdamer Rechtsprofessor Bernt Hugenholtz die EU-Urheberrechtsrichtlinie bei der Regionalcode-Umgehung. Der Jurist führte aus, dass die Direktive nur solche Technologien als Kopierschutz definiere, die Handlungen verhindern würden, "die vom Rechteinhaber nicht autorisiert sind". Ein australischer Rechte-Eigentümer etwa erlaube dem Käufer zunächst einmal aber ja gerade, eine DVD auch abzuspielen. Das Entfernen des Regionalcode-Abspielschutzes ist dem Rechtsexperten zufolge demnach "kein Problem" gemäß der Richtlinie. Die Kommission habe sich zudem auch in einem Bericht zur Satellitenrundfunk-Richtlinie gegen die Praktiken von Rechteinhabern ausgesprochen, den Binnenmarkt mithilfe von Verschlüsselungstechniken in einzelne Ländersegmente aufzuteilen.

Zu den Diskussionen und Vorträgen auf der DRM-Konferenz siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)