Abhöranordnungen in den USA auf Rekordstand

Die Zahl der gerichtlich genehmigten kleinen und großen Lauschangriffe stieg in den USA 2010 um 34 Prozent auf 3194 Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Nur ein Antrag wurde zurückgewiesen.

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Die Zahl der gerichtlich genehmigten Lauschangriffe stieg in den USA im vergangenen Jahr um 34 Prozent auf 3194 Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Nur ein Abhörantrag wurde zurückgewiesen. Dies geht aus dem aktuellen "Wiretap Report" (PDF-Datei) hervor, den das Administrative Office of the United States Courts (AOUSC) jetzt veröffentlicht hat. 1207 Anordnungen gingen demnach auf das Konto von Bundes-, 1987 auf das von Landesbehörden. Die Zahl der Genehmigungen, die Bundesgerichte erteilten, stieg im Berichtsraum um beachtliche 82 Prozent, die von Richtern auf Länderebene gestatteten um 16 Prozent. Am aktivsten waren die Staaten Kalifornien mit 657, New York mit 480 und New Jersey mit 215 Anordnungen.

Die gerichtlich geprüfte Abhöraktivität hat damit unter Präsident Barack Obama einen Höchststand erreicht. Zur Jahrtausendwende lag die Zahl der Autorisierungen zum Mitschneiden von Gesprächen und Textmitteilungen auf Bundesseite bei 500, auf Landesebene bei 700. 2001 kletterten die Genehmigungen der Länder auf rund 1000 Stück, was bis 2004 relativ konstant blieb. 2007 schnellten die Anordnungen der Gerichte auf Landesebene auf knapp 2000 nach oben, während der Bund erst seit 2009 deutlich zulegte. Im Vergleich zu Deutschland sind die Zahlen aber nach wie vor moderat. Hierzulande ergingen laut der offiziellen Statistik (PDF-Datei) des Bundesamts für Justiz 2009 in 5301 Verfahren 17.208 Erst- und 3150 Verlängerungsanordnungen allein zur Telekommunikationsüberwachung. Der Bericht für 2010 liegt noch nicht vor.

Die US-Statistik unterscheidet nach abgehörten Telefonaten, der Überwachung der elektronischen Kommunikation wie etwa E-Mail und großen Lauschangriffen mit Wanzen direkt vor Ort. Der Löwenanteil der Genehmigungen richtete sich mit 97 Prozent auf Telefongespräche, wobei die Ermittler vor allem Handys und andere Mobilgeräte anzapften. Als Grund für den gewünschten Grundrechtseingriff gaben die Strafverfolger in 84 Prozent der Fälle Drogendelikte an. Bis Ende Dezember 2010 sollen insgesamt 4711 Verdächtige aufgrund der eingeleiteten und bereits wieder beendeten Lauschmaßnahmen verhaftet und 800 verurteilt worden sein. Die durchschnittliche Dauer einer Abhöraktion betrug 40 Tage, zwei weniger als 2009. Im Rahmen der umfangreichsten Maßnahme erfassten die Ermittler über 62 Tage hinweg 134.410 SMS-Nachrichten. Die Kosten variierten stark. In New York schwankten sie zwischen 1000 und 500.000 US-Dollar pro Operation. (vbr)