Informationsfreiheit gilt nicht für Wowereits Terminkalender

Ein Oberlandesverwaltungsgericht hält die Klage eines Journalisten für unbegründet, der auf Basis des Berliner Informationsfreiheitsgesetz Einblick in den Tagesablauf des Regierenden Bürgermeisters erhalten wollte.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat nach eigenen Angaben ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, das eine Klage auf Einblick in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit abgewiesen hatte. Die von der Berliner Senatskanzlei nur ansatzweise im Web veröffentlichte Agenda des SPD-Politikers darf damit in ihrem vollen Umfang weiterhin vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Mehr wissen wollte ein freier Journalist, der sich auf das mit dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gewährte allgemeine Recht auf Akteneinsicht bei der Verwaltung berief. Er wollte im Juni 2004 über Wowereits Termine nachträglich für die Zeit von März bis Juni 2004 aufgeklärt werden. Als ihm die Senatskanzlei dies verwehrte, beschritt der Pressevertreter den Klageweg.

Der 7. Senat des OVG vertrat nun mit der niederen Instanz die Auffassung, dass der Terminkalender des Regierungschefs nicht zu den "Akten öffentlicher Stellen" gehöre. Es könne daher nicht Einsicht genommen oder über Auskunft über vermerkte Inhalte verlangt werden. Der Kalender habe vielmehr "lediglich organisatorischen Charakter zur Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe des Regierenden Bürgermeisters".

Für Benedikt Lux, Sprecher für Informationsfreiheiten der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, ist die Entscheidung allerdings "nicht nachvollziehbar". Das Informationsfreiheitsgesetz ermögliche eine umfassende Akteneinsicht. Dazu gehöre auch der Terminkalender des Regierenden. Das gelte erst recht, wenn es sich um amtliche Termine handele, die in der Vergangenheit liegen. "Klaus, gib Deine Termine raus!", fordert Lux daher. Wowereit sollte sich nicht scheuen, seinen Tagesablaufplan freizugeben. Der Staat dürfe kein Geheimniskrämer sein, der seinen Bürgern misstraut. So wolle es das Gesetz. Ein Regierender Bürgermeister, der sich weltoffen gebe, sollte sich nicht aus formalen Gründen verschließen.

Anfang der Woche hatten die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland auf ihrer 13. Konferenz bereits die Verwaltungen in Bund und Ländern mit einer Entschließung aufgefordert, von sich aus ihr Handeln für den Bürger transparenter zu gestalten. Alle Unterlagen und Informationen von allgemeinem Interesse sollten ihrer Ansicht nach über das Internet oder auf andere Weise veröffentlicht werden. Dadurch werde den Bürgern der Informationszugang erleichtert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand der öffentlichen Stellen reduziert.

Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, der in diesem Jahr in der Konferenz den Vorsitz führt, zeigte sich unzufrieden mit den bisherigen Bemühungen in den Amtsstuben: "Unsere Beratungen haben gezeigt, dass das Ziel der Informationsfreiheit, durch Transparenz und Bürgernähe einen maßgeblichen Beitrag zu einer modernen und effizienten Verwaltung zu leisten, in den Behörden noch nicht überall erkannt und unterstützt wird." Er appelliere deswegen an alle Verwaltungen, "die neuen Rechte der Bürger Ernst zu nehmen und die ihnen hierdurch gebotene Chance zu ergreifen, ihre Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren und damit zu einem neuen Vertrauen zwischen Staat und Bürgern beizutragen."

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)