Urteil: Softwarepiraten aus Erfurt müssen in den Knast

Das Landgericht Mühlhausen hat zwei Raubkopierer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Business Software Alliance und Nebenkläger Microsoft begrüßten das Urteil.

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Von
  • Marzena Sicking

Zwei 35-jährige Männer aus Thüringen haben jetzt eine Menge Zeit zum Nachdenken: Sie wurden vom Landgericht Mühlhausen zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren sowie drei Jahren und zehn Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Damit ging der Prozess um die beiden bisher größten Raubkopien-Händler Deutschlands zu Ende.

Zwischen 2004 und 2008 sollen die beiden gefälschte Software von Adobe Systems, Corel und Microsoft verkauft haben. Die Angeklagten waren geständig und wurden für insgesamt 971 Taten verurteilt: 961 davon entfielen auf die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Kennzeichenverletzung sowie versuchten Betrug, dazu kamen noch zehn Fälle von Urkundenfälschung.

Damit hatten die beiden illegale Einnahmen in Höhe von geschätzten 1,4 Millionen Euro erzielt. Allein Microsoft – das Unternehmen trat genau wie Adobe Systems als Nebenkläger auf – schätzt den entstandenen Schaden für das eigene Unternehmen auf fünf bis sechs Millionen Euro.

Skrupel oder Angst hatten die beiden Raubkopierer offensichtlich nicht: Ihre erste Firma führten sie in die Insolvenz, gründeten danach eine Scheinfirma, um die illegalen Transaktionen weiter aufrecht erhalten zu können. Selbst als Anfang 2009 bereits gegen sie ermittelt wurde, betrieben sie ihre "Geschäfte" noch weiter – auch über völlig ahnungslose Strohmänner. Außerdem schreckten sie auch nicht vor Einschüchterungsversuchen gegenüber geprellten Kunden zurück. Die Verurteilten waren zudem bereits mehrfach vorbestraft. Für eine Bewährungsstrafe sah das Gericht unter diesen Voraussetzungen keinen Anlass mehr.

Ins Rollen kam der Fall, als Kunden und Fachhändler bei Microsoft verdächtige Produkte zur Prüfung einreichten. Die haben zwar mit ihrem Misstrauen Recht gehabt, aber es hilft ihnen trotzdem nichts. Denn die illegale Software dürfen sie natürlich nicht mehr einsetzen. Da die sichergestellten Vermögenswerte der beiden Täter nicht ausreichen, um den Schaden bei Softwareherstellern und Kunden wieder gut zu machen, müssen ausgerechnet die ehrlichen Kunden jetzt wohl doppelt bezahlen.

Die Business Software Alliance, die die Staatsanwaltschaft und das LKA bei den Ermittlungen unterstützt hat, ist mit dem Ausgang des Verfahrens trotzdem zufrieden. Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA: "Der Handel mit Raubkopien ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die konsequent verfolgt und bestraft wird." Auch Microsoft hat die Urteile begrüßt. "Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen", erklärte Swantje Richters, Rechtsanwältin von Microsoft Deutschland. (map)