Bundesdatenschützer lobt Energiewirtschaftsgesetz

Peter Schaar sieht in den Vorgaben, die den Weg bereiten für den Einsatz von intelligenten Stromzählern, ein gutes Beispiel dafür, dass Datenschutz, Datensicherheit und effiziente Energiesteuerung keine Gegensätze bilden.

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Der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar lobt das Energiewirtschaftsgesetz (PDF-Datei), dem der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Die Vorgaben, die den Weg bereiten für die Einführung intelligenter Stromzähler (Smart Meter), seien ein gutes Beispiel dafür, dass Datenschutz, Datensicherheit und effiziente Energiesteuerung keine Gegensätze bilden, teilte Schaar mit. Nun komme es darauf an, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden und die Verbraucher tatsächlich über ihre Daten bestimmen können. Schließlich könnten aus den Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Nutzer gezogen werden.

Mit der Neuregelung wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aus einem Messsystem eingeschränkt. Sie dürfen nur von Messstellenbetreibern, dem Netzbetreiber, dem Lieferanten und von demjenigen benutzt werden, dem der Anschlussinhaber das genehmigt hat. Die Daten dürfen nur dazu eingesetzt werden, um den Energieverbrauch zu messen und etwa den Netzzustand zu ergründen oder Leistungserschleichungen zu unterbinden. Personenbezogene Daten müssen möglichst anonymisiert werden.

Schaar freut, dass auch aufgrund seiner Intervention die Energiebelieferung nicht davon abhängig gemacht werden darf, Verbrauchsprofile detailliert zu offenbaren. Es sei aber noch nicht alles getan: "Die Komplexität des Smart Metering sowie die Schnelllebigkeit der technologischen Entwicklungen erfordern ein abgestimmtes Regelwerk aus Schutzprofilen, technischen Richtlinien und weiteren Verordnungen zum Datenschutz." Dabei sollten nach Schaars Meinung technische Systeme so gestaltet werden, dass sensible Verbrauchsinformationen unter der Kontrolle der Betroffenen bleiben und jede zweckfremde Nutzung und Datenmissbrauch so weit wie möglich ausgeschlossen werden. (anw)