Bundesregierung will weiterhin e-Rechnungen ohne digitale Signatur

Berlin hält an dem Ziel fest, die Ausstellung und den Versand elektronischer Rechnungen so zu vereinfachen, dass diese nicht länger mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen werden müssen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, die Ausstellung und den Versand elektronischer Rechnungen so zu vereinfachen, dass diese nicht länger mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen werden müssen. Man prüfe derzeit, zum Steuervereinfachungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesfinanzministerium auf Anfrage. Eine Entscheidung werde voraussichtlich nach der Sommerpause getroffen. Dieser Weg ist notwendig, weil der Bundesrat in seiner Sitzung vom 8. Juli der Gesetzesvorlage nicht zugestimmt hat. Bis Klarheit geschaffen ist, müssen elektronische Rechnungen wie bisher signiert werden.

Die qualifizierte digitale Signatur hat in Deutschland einen schweren Stand. Bisher hat sich die digitale Signatur nur in der Abfallwirtschaft etablieren können. Erst am Montag wurde das Aus für ELENA mit der ungenügenden Verbreitung dieser Signatur begründet. Wann eine qualifizierte Signatur auf den elektronischen Personalausweis geladen werden kann, steht in den Sternen: Die Ausweis-App ist in ihrer aktuellen Version dafür nicht geeignet.

Ein weiteres Feld ist die elektronische Rechnungsstellung: e-Rechnungen müssen qualifiziert signiert werden. Das sollte sich zum 1. Juli 2011 ändern, scheiterte aber am etwas verspäteten Nein des Bundesrates. Entsprechend heißt es in den Ratschlägen von Steuerexperten, dass Unternehmen diese Vereinfachung vertagen müssen – wie lange, ist unklar. Das Bundesfinanzministerium verwies auf den Frage-Antwort-Katalog auf seiner Website. (vbr)