Gutachter fordern Nachbesserungen bei ACTA

Das Europäische Parlament kann einem neuen Gutachten zufolge dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA nicht vorbehaltlos zustimmen. Die Experten sehen Konflikte mit geltendem Recht und Nachbesserungsbedarf.

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Von
  • Monika Ermert

Das Europäische Parlament kann einem neuen Gutachten zufolge dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA nicht vorbehaltlos zustimmen. Das von den USA, der Europäischen Kommission und zehn weiteren Staaten ausgehandelte Abkommen gehen an mehreren Stellen über geltendes EU-Recht hinaus, bilanziert eine vom Handelsausschuss des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebene Studie (PDF-Datei). Das Institute for Globalisation and Intellectual Regulation (IGIR) der Universität Maastricht und weiterer Experten empfehlen in ihrem Gutachten verschiedene Nachbesserungen.

Die Verhandlungen über das umstrittene Abkommen waren bereits im vergangenen November abgeschlossen worden. Jetzt müssen der Europäische Rat, das Europäische Parlament sowie einzelne Parlamente der Mitgliedsländer dem Abkommen noch zustimmen. Erklärtes Ziel der ACTA-Partner ist, höhere international Standards für den Schutz geistigen Eigentums durchzusetzen. Die EU-Parlamentarier werden aller Voraussicht nach erst im kommenden Jahr über die Annahme des Abkommens entscheiden.

Die Autoren der Studie sehen angesichts teilweise weitergehender bilateraler Abkommen allerdings keine entscheidenden Vorteile, die ACTA für die Bürger der EU mitbringe. Darüber hinaus widerspricht das Gutachten dem während jahrelanger Verhandlungen gebetsmühlenartig wiederholten Mantra der Kommission, ACTA sei mit geltendem EU-Recht vereinbar. Wie zuvor schon andere Wissenschaftler verweisen die Autoren auf die mit ACTA einzuführenden neuen Bemessungsmöglichkeiten für Schadenersatz. Überdies sehen die Autoren des Gutachtens die Gefahr, dass ACTA im Widerspruch zu Verpflichtungen der EU-Staaten aus der sogenannten Doha-Erklärung zur Absicherung des Handels mit generischen Medikamenten stehe.

Das Fazit der Studie: Wenn ACTA bestehendes europäisches und internationales Recht wahren soll, dürfe es in der aktuellen Form nicht umgesetzt werden. Vor einer Zustimmung des Parlaments müssten die Zollbestimmungen zum Schutz des Geistigen Eigentums und die Umsetzungsanweisungen für die Mitgliedsstaaten im Bereich des Schutzes von Pharmazeutika geändert werden. Die Experten empfehlen dem Parlament darüber hinaus, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Bezug auf die Schadensersatzregelung anzurufen. Für den geplanten grenzüberschreitenden Austausch von Behördendaten der Behörden muss nach Ansicht der Experten auch der Europäische Datenschutzbeauftragte gehört werden.

Eines ist nach dieser Studie auf jeden Fall klar: Verzögerungen bei der Verabschiedung von ACTA sind vorprogrammiert. Die Autoren der Studie verweisen zur Beruhigung der Europäer aber darauf, dass auch in zahlreichen anderen Staaten die Debatten von Parlamenten und Öffentlichkeit erst begonnen haben. (vbr)