Oberstes US-Gericht will sich nicht mit Rechtsstreit um Nazi-Auktionsseiten befassen

Zwei französische Organisationen wollten vom Supreme Court geklärt haben, ob US-Gerichte für im Ausland entschiedene Rechtsstreitigkeiten zuständig sind. Doch das oberste Gericht hat den Fall abgewiesen.

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Das oberste US-amerikanische Gericht hat es abgelehnt, einen Einspruch zweier französischer Organisationen gegen ein Urteil der Vorinstanz im Verfahren gegen Yahoo um Auktionsseiten mit Nazi-Andenken zu verhandeln. Die Ligue Contre le Racisme Et l'Antisemitisme (LICRA) und die Union des Opinion Etudiants Juifs de France (UEJF) wollten vom Supreme Court geklärt haben, ob US-amerikanische Gerichte von US-Unternehmen angerufen werden können, um ausländische Urteile anzufechten. Nun ist laut US-Rechtsexperten der Weg für Yahoo offen, um weiter gegen ein früheres Urteil in den USA vorzugehen.

LICRA und UEJF hatten im Jahr 2000 von einem Pariser Gericht ein Urteil erwirkt, nach dem Yahoo Auktionsseiten für französische Bürger unzugänglich machen muss, auf denen mit Nazi-Andenken gehandelt wird. Yahoo klagte dagegen vor einem US-Gericht, das dem Argument des Unternehmens zustimmte, das französische Urteil verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das daraufhin von den französischen Organisationen angerufene Berufungsgericht wiederum hob zwar im Sinne der Franzosen das Urteil auf, behandelte dabei aber nicht grundsätzlich die Frage der Zuständigkeit für eine ausländische Entscheidung.

Der Supreme Court teilte lediglich innerhalb einer Liste mit, sich nicht mit dem Fall befassen zu wollen, veröffentlichte aber keine Argumente dazu. Yahoo habe nun die Möglichkeit, vor einem US-Gericht eine Gegenklage gegen die französischen Organisationen einzureichen, schätzen US-Juristen die Lage laut Medienberichten ein. Darüber hinaus stehe dieser Weg allen US-Firmen offen, die mit einem im Ausland gefällten Urteil nicht einverstanden sind. (anw)