Jugendmedienschutz-Kommission erkennt Altersverifikationssystem von T-Online an

Die Altersverifikationsschritte für das unter T-Home geplante Video-on-Demand-Angebot erfüllen die Anforderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags.

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Von
  • Monika Ermert

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat erneut ein Verfahren zur Altersverifikation beim Zugriff auf jugendschutzrelevante Inhalte anerkannt. Die Altersverifikationsschritte für das unter T-Home geplante Video-on-Demand-Angebot erfüllen die Anforderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags, teilte die KJM heute per Pressemitteilung mit.

Bei dem System wird unterschieden zwischen jugendgefährdenden (erst ab 18 freigegebenen) Inhalten, die nur in so genannten geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden dürfen, und den so genannten "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten". Zwischen 4 und 22 Uhr soll es für letztere laut dem begutachteten Vorschlag grundsätzlich eine Vorsperre geben. Die Freigabe erfolgt über eine zugesandte PIN. Eine geschlossene Benutzergruppe benötigt ebenfalls eine eigene PIN, für diese ist aber eine persönliche Identifizierung des Kunden per Post-Ident-Verfahren oder im T-Punkt notwendig. Die PIN für die Altersverifikation ist zusätzlich zur normalen Zugangs-PIN einzugeben.

Grundsätzlich, so urteilt die KJM, sei die "Vervielfältigung von Zugangsdaten für die geschlossenen Benutzergruppe ausgeschlossen, da der Zugang nur identifizierten T-Online-Kunden mit Set-Top-Box möglich ist, die im T-Com-DSL-Netz angeschlossen und eindeutig zugeordnet ist". Tatsächlich geht das System über den Jugendschutz hinaus, da auch ältere Teenager aufgrund der Vorsperre generell auf das Plazet der Eltern angewiesen sind.

Die KJM hat weitere Angebote im Triple-Play-Paket von T-Online erst einmal explizit ausgenommen. "Unter den hunderten von Kanälen, die dann verfügbar sein können, können auch wieder erotische Inhalte sein." Die Telekom plant, Schutzmaßnahmen für neue Angebote zu gegebener Zeit vorzulegen. T-Online hat bereits 2003 ein System zur Absicherung geschlossener Benutzergruppen für Erotik-Kunden vorgelegt und von der KJM absegnen lassen. Allerdings, so notierte die KJM damals, sei das T-Online-System nur für "eigene Inhalte und nicht bei Inhalten Dritter ausreichend".

Den neuen Bescheid eingeschlossen hat die KJM zehn Gesamtkonzepte für die Altersverifikation im Netz bewilligt und drei Einzelmodule verschiedener Anbieter. Als nach wie vor kompliziert erweist sich allerdings das so genannte Jugendschutzprogramm, das genau mit dem Problem zu kämpfen hat, wie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte fremder Anbieter ebenfalls aussortiert werden können. Im November 2004 hat die KJM dafür das ICRA-System und das Jugendschutzprogramm von Jus Prog e.V. als Piloten zugelassen. Übrigens hat die KJM zwei Gutachten zu Sperrungsverfügungen in Auftrag gegeben, die als letztes Mittel im Kampf gegen illegale und jugendgefährende Inhalte betrachtet werden. (Monika Ermert) / (anw)