Unternehmensregister erfolgreich gestartet

Wie beim "One-Stop-Shopping" kann jedermann seit dem 1. Januar nach erfolgter Registrierung gegen Gebühr online alle relevanten Unternehmensdaten und Jahresabschlüsse einsehen.

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Von
  • Detlef Borchers

Zum 1. Januar 2007 ist das Unternehmensregister erfolgreich im Internet gestartet. Auf der Webseite kann sich jedermann über Firmendaten und Kapitalbeteilungen publizitätspflichtiger Firmen von der GmbH bis zur börsennotierten AG informieren.

Das neue Unternehmensregister für veröffentlichungspflichtige Unternehmensdaten wurde vom Bundesjustizministerium mit dem Gesetz über "Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister" (EHUG) kreiert. Im Sinne des "One-Stop-Shoppings" soll jedermann nach erfolgter Registrierung gegen Gebühr alle relevanten Unternehmensdaten und Jahresabschlüsse einsehen können. Eine Handelsregisterabfrage ist ab 4,50 Euro möglich, bezahlt wird mit Kreditkarte oder per Lastschrift. Über das Unternehmensregister wacht eine neu eingerichtete Behörde, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2007 aktive Bundesamt für Justiz. Dieses Amt übernimmt die Prüfung darüber, ob Unternehmen ihre veröffentlichungspflichtigen Daten termingerecht per E-Mail beim Unternehmensregister oder beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Gegen so genannte Transparenzverweigerer kann das Bundesamt Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro verhängen.

Mit dem Unternehmensregister werden Daten zusammengeführt, die bisher beim örtlichen Handelsregister am zuständigen Amtsgericht eingereicht werden mussten oder nur über die Bundesanstalt für die Finandienstleistungsaufsicht (BAFIN) verfügbar waren. Neue einzureichende Daten sind neben dem veröffentlichungspflichtigen Jahresabschluss die Börsenpflichtmeldungen (Ad-hoc-Meldungen) und Firmenbeteiligungen ab einer Mindestschwelle von 3 Prozent. Neben den GmbHs sind Personenhandelsgesellschaften (GmbH & Co KG), Partnerschaftsgesellschaften (Anwaltskanzleien etc.), Europa AGs, seerechtliche Gesellschaften und Einzelkaufleute mit größeren Betrieben veröffentlichungspflichtig. (Detlef Borchers) / (anw)