Einstweilige Verfügung gegen Einblendung des Microsoft-Logos in der ARD

Der Verband, der vorige Woche bereits die Einblendung des Microsoft-Logos in Sendungen zur Bundestagswahl kritisierte, ist nun vor Gericht gezogen.

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Der Linux-Verband hat heute nach eigenen Angaben beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den NDR erwirkt, nach der Umfrageergebnisse von Infratest dimap nicht mit dem Logo von Microsoft veröffentlicht werden dürfen. Das teilt der Verband heute mit. Wegen der "Dringlichkeit" sei die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen worden. Vom NDR war bisher noch keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Linux-Verband sieht die Nennung von Microsoft in den Grafiken von Umfrageergebnissen als eine "rechtswidrige Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln" für politische Sendungen an und war mit seinem Anliegen vor einer Woche in die Öffentlichkeit gegangen. Noch am selben Tag wies der NDR die Kritik zurück und argumentierte mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2002 in einer ähnlichen Angelegenheit, nach dem derartige Einblendungen zulässig seien. (anw)