Geschädigte T-Aktionäre wittern Morgenluft

Die rund 15 000 klagenden deutschen Telekom-Aktionäre wittern nach dem Abschluss eines Vergleichs in den USA Morgenluft -- nach einem Sammelklageverfahren in den USA hatte sich die Telekom zur Zahlung von 120 Millionen US-Dollar bereit erklärt.

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  • dpa

Die klagenden Telekom-Aktionäre wittern nach dem Abschluss eines Vergleichs in den USA Morgenluft. Nachdem die Deutsche Telekom sich am vergangenen Wochenende in einem Sammelklageverfahren zur Zahlung von 120 Millionen US-Dollar bereit erklärte, hoffen auch rund 15 000 Aktionäre in Deutschland auf Zugeständnisse des Bonner Riesen. Verschiedene Anwälte forderten am Montag den Konzern auf, den deutschen Klägern ebenso ein Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Ein Sprecher der Telekom sagte, die beiden Verfahren in den USA und Deutschland seien wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht miteinander zu vergleichen. Forderungen nach einem Vergleichsangebot wies er zurück. Am Wochenende hatte die Telekom mitgeteilt, dass sie sich in den USA auf einen Vergleich verständigt habe. Die Vereinbarung bedeute aber keine Anerkennung eines Fehlverhaltens. Sie umfasst alle Ansprüche, die in den USA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von T-Aktien im Juni 2000 geltend gemacht wurden.

In Deutschland hatten zahlreiche Anleger wegen angeblicher unrichtiger Angaben im Börsenprospekt eine Schadenersatzklage gegen die Telekom angestrengt. Es ist das größte zivilrechtliche Verfahren, das jemals gegen ein deutsches Unternehmen angestrengt wurde. Hintergrund ist die umstrittene Immobilienbewertung der Telekom. Ein halbes Jahr nach der Platzierung eines Aktienpaktes hatte Europas größter Telekommunikationskonzern 2001 sein Immobilienvermögen um rund 3 Milliarden Euro abgewertet. Die Wertberichtigung ließ den Kurs der T-Aktie weiter einbrechen.

Rechtsanwälte wie Aktionärsschützer glauben, dass sich mit dem Vergleich in den USA der Druck auf die Telekom in Deutschland erhöhen könnte. Die deutschen Anleger würden sich fragen, warum sie anders behandelt werden sollen als die amerikanischen Anleger, teilte die Kanzlei Rotter in München mit. Der Vergleich in den USA sei praktisch als ein Schuldeingeständnis zu werten.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht durch die Einigung zwar keine rechtlichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren in Deutschland, erwartet aber, dass sich der öffentliche Druck erhöhen wird. Ein Vergleich wie in den USA sei allerdings nur schwer vorstellbar, meinte ein DSW-Sprecher. Branchenkenner gehen davon aus, dass die Telekom hart bleiben wird. Eine Entschädigung der 15 000 Kläger, die weniger als 1 Prozent aller Anteilseigner ausmachen, könne der Mehrheit nicht erklärt werden. (dpa) / (thl)