Grundgesetz soll an moderne Kommunikationsgesellschaft angepasst werden

Die Online-Welt solle sich auch im Grundgesetz niederschlagen, meinen SPD-Politiker. Der CDU geht es um die Berücksichtigung von Online-Durchsuchungen.

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Politiker von SPD und CDU/CSU planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet, berichtet der Berliner Tagesspiegel. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz und CDU-Innenexperte Ralf Göbel hoffen demnach, bis zum Ende der Legislaturperiode könne ein Gesetzentwurf stehen. "Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt, in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen", begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. Diese Welt solle sich auch im Grundgesetz als ein Raum der Freiheit wiederfinden. Offen sei noch, wie dies in einen Gesetzestext einfließen könnte.

Für Göbel und die CDU ist der Ansatzpunkt die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung. Vor einem Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online-Durchsuchung – müsse definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liege Göbel auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 des Grundgesetzes zur Unverletzlichkeit der Wohnung auf den Computer ausgeweitet sehen wolle, um die Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern, schreibt der Tagesspiegel. Aber auch über die Berücksichtigung der Online-Durchsuchung hinaus bedürfe das Grundgesetz nach Göbels Meinung einer Modernisierung.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)