Protest gegen Schnüffelparagraph für GEZ

Vermieterverbände und Datenschützer kritisieren eine Klausel im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nach der Eigentümer der GEZ Auskunft über nicht ermittelbare Wohnungsinhaber geben müssten.

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Vermieterverbände und Datenschützer protestieren gegen eine Klausel im geplanten neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wonach Eigentümer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter helfen müssten. Alexander Blazek, Direktor der Vereinigung Haus und Grund in Schleswig-Holstein, nannte den entsprechenden Paragraphen 9 des Entwurfs (PDF-Datei) skandalös. Haus- und Wohnungsbesitzer würden damit genötigt, Mietern hinterher zu spitzeln. Das spreche Freiheitsrechten und Datenschutz Hohn, klagte Blazek. Sein Verband wolle daher die Abgeordneten auffordern, gegen den Vertrag zu stimmen.

Laut der umstrittenen Passage zur Neuausrichtung der Rundfunkgebühr sollen Eigentümer oder vergleichbare Berechtigte verpflichtet werden, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren, falls dieser nicht von der Behörde selbst feststellbar sei. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften könne die Information auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt könne mit ihrem Auskunftsbegehren im Einzelfall weitere Daten erheben, die über die vom Beitragsschuldner selbst bei der Anmeldung abzugebenden Informationen hinausreichen.

Übel aufgestoßen ist der Paragraph auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein. Er vermutet angesichts der Formulierungen, "dass weiterhin eine 'Beitragsspitzelei' geplant ist". Seiner Stellvertreterin Marit Hansen zufolge reichen die Melderegisterdaten, auf die die GEZ ohnehin Zugriff hat, völlig zur Ermittlung von Beitragszahlern. Sachlich gebe es für den betreffenden Passus keine Rechtfertigung. Es scheine eher so, als ob "die Schnüffelei durch die GEZ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll".

Die Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten den Entwurf für den neuen Staatsvertrag bereits im Dezember. Er muss aber noch von den Landesparlamenten bis Ende des Jahres bestätigt werden. Das Plazet gilt nicht mehr als sicher, seit die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Ende 2010 an Nordrhein-Westfalen scheiterte. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll mit der Änderung nicht mehr der Besitz von Empfangsgeräten entscheidend sein. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte vorgesehen. Die GEZ soll weiterhin die Gebühr eintreiben. Die Politik hatte aber versprochen, dass mit der Reform die Schnüffelei an der Wohnungstür ein Ende haben werde. (jh)