Prepaid-Zahlungsdienstleister machen gegen Geldwäschegesetz mobil

Das "Prepaidforum Deutschland" (PFD), zu dem sich 13 Zahlungsdienstleister zusammengeschlossen haben, lehnt das "Null-Toleranz-Gesetz" zur Optimierung der Geldwäscheprävention entschieden ab.

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Das "Prepaidforum Deutschland" (PFD), zu dem sich vor Kurzem 13 Prepaid-Zahlungsdientsleister zusammengeschlossen haben, lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Geldwäscheprävention entschieden ab. "Es ist sinnvoll, sich anonym im Internet bewegen und bezahlen zu können", erklärte Hugo Godschalk, Mitinitiator der Interessenvertretung, am Freitag gegenüber heise online. Dies sei vom Gesetzgeber in der EU und in Deutschland bislang auch befürwortet worden. Anbieter von "E-Geld" seien im Gegenzug bereits vergleichsweise streng reguliert worden, um Geldwäsche und die damit theoretisch verknüpfbare Finanzierung von Straftaten oder gar Terrorismus zu verhindern. So dürfe bei nicht mehrfach aufladbaren Prepaid-Karten nur bis zu einer Ausgabenhöhe von 250 Euro auf eine Identifizierung der Nutzer verzichtet werden.

Der umstrittene Vorstoß aus Berlin sieht dagegen vor, dass sich der Verbraucher künftig beim Kauf von Zahlkarten oder ähnlichen Produkten in jedem Fall ausweisen muss. "Das wäre ein Wahnsinn", entrüstet sich Godschalk über das Vorhaben, mit dem selbst Fans im Stadion beim Kauf von Bockwurst und Bier mit der Geldkarte erst den Personalausweis zücken müssten. Bei nur zehn verkauften Prepaid-Zahlungskarten pro Tag und Verkaufsstelle käme es in Deutschland jährlich zu 146 Millionen Einzeltransaktionen, für die sensible Verbraucherdaten zu sammeln und aufzubewahren seien. Für Godschalk ist dagegen klar: "Wir brauchen ein Äquivalent zum Bargeld auch im elektronischen Bereich." Anders wäre das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher und die Verhältnismäßigkeit bei der Wahl von Zahlungsmitteln nicht gewahrt.

Dem Forum gehören neben den Anbietern von Prepaid-Karten wie paysafecard, MasterCard oder easycash Loyalty Solutions auch Dienstleister wie transact Elektronische Zahlungssysteme und Vertriebsfirmen wie Lekkerland an. Hauptziel der Vereinigung ist es laut Godschalk, erstmals eine wettbewerbsneutrale Plattform für die Prepaid-Branche zu schaffen und das weitere Verfahren rund um das Geldwäschegesetz "aktiv zu beeinflussen". Durch das "Null Toleranz"-Regelwerk droht nach Ansicht von paysafecard-Geschäftsführer Udo Müller auch den Vertriebsstrukturen der Prepaid-Anbieter das Aus, zu denen hierzulande rund 40.000 Ausgabestätten wie Tankstellen oder Kioske zählen. "95 Prozent der Vertriebspartner würden ihre Dienste mit dem Gesetz einstellen", weiß Müller aus eigenen Marktsondierungen.

Müller zufolge gibt es in Deutschland derzeit rund eine Million Nutzer von Prepaid-Karten mit einem Umsatzvolumen von rund 850 Millionen Euro, in Italien sogar sieben Millionen Anwender. Noch deutlicher weiter verbreitet seien vergleichbare Angebote in den USA, wo sich um das anonyme Bezahlen herum bereits zahlreiche Innovationen entwickelt hätten. Hierzulande machten die Anbieter von Browser-Games rund 40 Prozent ihres Umsatzes mit vorausbezahlten Diensten. Wer dafür beispielsweise ein Monatsabo für zehn Euro abschließe, sei vermutlich nicht der Geldwäsche verdächtig. "Wir nehmen die Bedenken der Politik sehr ernst", beteuerte der Branchenvertreter gegenüber heise online. Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass die einschlägigen Produkte vermehrt zum Säubern kriminell erworbener Gelder verwendet würden. Es sei daher der falsche Weg, mit dem Ansatz "eine ganze Industrie kaputt zu machen".

Für Prepaid-Produkte spricht Godschalk zufolge auch die Tatsache, dass diese "den im Internet grassierenden Datenklau" begrenzten. Ängstliche Nutzer könnten eine Karte fürs Online-Bezahlen etwa nur mit 50 Euro aufladen und so den Zugriff auf ihr Kontoguthaben im Vergleich zur Nutzung einer regulären Kreditkarte in jedem Fall verhindern. Nicht zuletzt werde derzeit dem "kontaktlosen Bezahlen" über Funkschnittstellen noch eine große Zukunft prophezeit. Auch dabei erfolge häufig aber keine Autorisierung zwischen Chip und Terminal und somit auch keine Identifizierung des Nutzers. Derlei Entwicklungen würden so ebenfalls von der geplanten Maßgabe bedroht.

Der Gesetzesentwurf soll im September im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Der Bundesrat hat Anfang Juli bereits eine erste Stellungnahme (PDF-Datei) abgegeben. Die Länderkammer sieht darin zwar die im Raum stehende Pflicht zur Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern kritisch. Die Identifizierungsauflagen für Käufer von Prepaid-Karten werden aber nicht thematisiert. (vbr)