RTL-Bericht über Gamer verstößt nicht gegen Medienrecht

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung habe die Niedersächsische Landesmedienanstalt Verständnis für die Empörung über den Beitrag. Aber: "In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden."

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Von
  • Jürgen Kuri

Trotz eines Proteststurms gegen einen RTL-Beitrag zur Computermesse Gamescom haben die Medienwächter in dem Bericht keinen Verstoß gegen das Medienrecht feststellen können. Die für die Aufsicht über das RTL-Programm zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) erklärte am Freitag, der umstrittene Beitrag habe nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen. Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung habe die NLM aber Verständnis für die Empörung, die der Beitrag ausgelöst hat, hieß es laut einem dpa-Bericht. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig, erklärte die NLM.

"Er hat diese typischen Schlabbersachen an..."

(Bild: Screenshot aus Beitrag in RTL Explosiv)

In dem Beitrag wurden so ziemlich alle Klischees über Nerds und Gamer reproduziert, die man eigentlich auch in der öffentlichen Meinung schon für ausgestorben hielt. Die Moderatorin nennt Computerfans "echt komische Gestalten" und beschreibt sie als – in aller Regel männliche – Menschen, die wenig Sozialkontakte haben, schräg gekleidet sind und sich nicht immer ordentlich waschen. Im Beitrag wird eine Messe-Hostess über die Gamescom begleitet, die die Besucher in "Spielerkategorien" einteilt – und die bei dieser Einordnung nicht gerade gut wegkommen; unter anderem ist die Rede von schwarzem, oft müffelndem Schlabberlook. "Es ist ein besonderes Publikum hier, eben Computerfreaks", meint der Off-Sprecher über die Besucher der Gamescom: "Irgendwann in seinem Leben steht jeder pubertierende Junge vor der Frage, kaufe ich von meinem Taschengeld einen Rasierapparat oder doch lieber ein Computerspiel. Wenn man sich da falsch entscheidet, landet man hier."

Eine Protestwelle der Gamer-Szene mit mehr als 8000 Beschwerden war die Folge. "Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig", erklärte NLM-Direktor Andreas Fischer. "In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden." Er hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren könne. Zwischenzeitlich hatten Hacker aus der Anonymous-Szene Teile des RTL-Internetauftritts lahmgelegt. RTL selbst hat sich für den Bericht entschuldigt; auch der Autor des Beitrags entschuldigte sich auf seiner Facebook-Seite, nachdem er anfangs in seinen Postings sogar noch nachgelegt hatte (wovon sich RTL wiederum explizit distanzierte). [Update: Die Entschuldigung des Autors ist auch auf der Facebook-Seite der Gamescom ohne Anmeldung öffentlich einsehbar.] (jk)