BPjM nimmt Doom vom Index für jugendgefährdende Spiele

Freispruch nach 18 Jahren: Aufgrund ihrer "technisch veralteten Darstellungsweise" hätten die Spiele Doom und Doom 2 primär nur noch eine "historisch-dokumentarische" Bedeutung.

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Die grafische Darstellung sei ein wichtiger, aber nicht alleiniger Faktor bei der Beurteilung jugendgefährdender Medien, urteilte die BPjM.

(Bild: Zenimax)

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat auf Antrag von Zenimax die beiden PC-Spiele "Doom" (1993) und die deutsche Version von "Doom 2" (1994) vom Index der jugendgefährdenden Medien gestrichen. In der Begründung heißt es, dass beide Titel aufgrund ihrer "technisch veralteten Darstellungsweise" primär nur noch eine "historisch-dokumentarische" Bedeutung hätten. Die USK hat die Spiele inzwischen für Jugendliche "ab 16 Jahren" freigegeben. Damit dürfen die Spiele wieder öffentlich beworben und verkauft werden. So existieren von "Doom" und "Doom 2" zahlreiche Portierungen auf mobile Spielgeräte.

Rechteinhaber Zenimax hatte bei der BPjM die Löschung der beiden von id Software entwickelten Spiele vom Index beantragt, weil die Titel ein wichtiger Bestandteil der Firmengeschichte ausmachten, den man nicht länger verheimlichen wolle. Doom sei in den USA in den Bestand der Library of Congress aufgenommen und somit als wichtiges Kulturgut klassifiziert worden. Zudem sei eine weitgehend inhaltsgleiche Version von "Doom" für den Gameboy Advance im Jahre 2001 von der USK bereits "ab 16 Jahren" freigegeben worden. Ebenso hätten BPjM und USK vor kurzem das Spiel "Gears of War 3" mit wesentlich drastischeren Gewaltdarstellungen als nicht jugendgefährdend eingestuft und ab 18 Jahren freigegeben.

Indizierte Medien können auf Antrag frühestens zehn Jahre nach ihrer Aufnahme wieder von der Liste gestrichen werden. Über den Antrag entscheidet ein Zwölfergremium der BPjM. Mindestens acht Mitglieder müssen sich gegen den Antrag stellen, damit dieser abgelehnt wird. Im Falle von "Doom" und der deutschen Version von "Doom 2" kam diese Zweidrittelmehrheit nicht zustande. Wohl aber wurde die US-Version von Doom 2 auf dem Index belassen, weil sie zwei Level aus dem in Deutschland beschlagnahmten Spiel "Wolfenstein 3D" enthalte, in dem verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze zu sehen sind. Indizierte Medien würden erst 25 Jahre nach ihrer Aufnahme automatisch vom Index gelöscht. (hag)