Verbraucherschutzministerium droht kundenunfreundlichen Telefon-Hotlines

So sollen etwa Gebühren künftig nur noch dann fällig werden, wenn ein Kunde tatsächlich mit einem kompetenten Hotline-Mitarbeiter verbunden wird. Fruchten freiwillige Maßnahmen nicht, schließt die Behörde gesetzliche Regelungen nicht aus.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) will gegen kundenunfreundliche Service-Hotlines vorgehen. Ziel sei es etwa, dass Anrufern künftig keine Kosten mehr entstehen können, wenn diese nur in einer Warteschleife feststeckten, sagte Rainer Metz, Leiter der zuständigen Abteilung Verbraucherschutz im Ministerium, in einem Interview mit WDR 1Live. Man wolle erreichen, dass Gebühren künftig nur noch dann fällig werden, wenn ein Kunde mit einem kompetenten Hotline-Mitarbeiter verbunden worden sei, so Metz. Angesichts der großen Zahl von Beschwerden über Telefon-Hotlines sehe sich das Ministerium verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

Derzeit verhandle das Ministerium mit Wirtschaftsvertretern über freiwillige Übereinkünfte. Dabei solle sich die Wirtschaft bereit erklären, die oft langen Hotline-Wartezeiten zu verkürzen. Zudem solle sie die oft verwirrenden und umständlichen Sprachsteuerungs-Systeme verbessern. "Solche Verhandlungen laufen jetzt seit einiger Zeit. Wir hoffen, dass wir sie bis zum Herbst abgeschlossen haben und dann sehen können, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen", sagte Metz in dem Radiointerview. Sollte sich bis Jahresende herausstellen, dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, könnten gesetzliche Regelungen die Folge sein. (pmz)