Initiative im Bundesrat für besseren Schutz von Whistleblowern

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes von Arbeitnehmern angestoßen. Hinweise auf innerbetriebliche Missstände sollen erleichtert werden.

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Die rot-rote Landesregierung in Berlin hat eine Bundesratsinitiative (PDF-Datei) zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes von Arbeitnehmern angestoßen. Sie will damit die Stellung von Whistleblowern verbessern, die gegen die Verletzung gesetzlicher Pflichten an ihren Arbeitsstätten vorgehen. Hinweise auf innerbetriebliche Missstände an die Medien oder andere Teile der Öffentlichkeit sollen demnach nicht als arbeitsrechtliche Pflichtverletzung gelten, wenn sich Beschäftigte zuvor intern vergeblich um Abhilfe bemühten. Arbeitssenatorin Carola Bluhm von der Partei Die Linke betonte, eine Mitwirkung an der Beseitigung gesetzeswidriger Zustände dürfe nicht unter der Gefahr stehen, dass der Tippgeber seinen Arbeitsplatz verliere oder in sonstiger Weise vom Brötchengeber abgestraft werde.

Der Antrag für einen Gesetzentwurf sieht eine Änderung von Paragraph 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Demnach soll sich ein Arbeitnehmer bei Verdacht auf gesetzwidrige Missstände im Betrieb an eine außerbetriebliche Stelle wenden, wenn er "konkrete Anhaltspunkte" für seine Auffassung hat und der Arbeitgeber einer entsprechenden vorherigen Beschwerde nicht innerhalb einer "angemessenen Frist" nachkomme. Eine Eingabe im Voraus könne entfallen, wenn unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt drohe, Strafvereitelung oder eine Anzeige wegen unterlassener Hilfe bei der Aufklärung zu befürchten sei oder sich bereits abzeichne, dass der Arbeitgeber der Beschwerde nicht abhelfen werde.

Lebensmittelskandale sowie Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht von Arbeitnehmern durch unerlaubte Videoüberwachung und unzureichende Standards in Pflegeeinrichtungen haben, so heißt es in der Begründung für den Vorstoß, gezeigt, "dass es häufig der Mitwirkung der Betroffenen bedarf, derartige Missstände aufzudecken und abzustellen". Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in Deutschland lieferten aber keine sichere Rechtsgrundlage. Im Juli habe nun jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer Berliner Altenpflegerin, die nach einer Anzeige gegen ihren Arbeitgeber entlassen worden war, eine Entschädigung zugesprochen. Die Richter hätten diese Sanktion als Verstoß gegen das Recht der Beschäftigten auf Meinungsfreiheit angesehen. Es bestehe daher Bedarf an einer klaren gesetzlichen Regelung.

Ob die Initiative für einen Gesetzesauftrag an die Bundesregierung im Bundesrat die erforderliche Mehrheit findet, zeichnet sich momentan noch nicht ab. Ein eventueller Gesetzentwurf des Bundeskabinetts müsste im Anschluss noch vom Bundestag abgesegnet werden. Dort hat die Linksfraktion schon vor der Sommerpause einen eigenen Gesetzesantrag (PDF-Datei) eingebracht, der ebenfalls den Informantenschutz stärken will und die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Offenlegung von Missständen unterstreicht. 2008 war eine ähnliche Gesetzesinitiative im Parlament hauptsächlich am Widerstand von Arbeitgeberverbänden gescheitert, die vor Denunziantentum gewarnt hatten. (jk)