EU-Rat beschließt längere Schutzfrist für Tonaufnahmen

Die EU-Minister haben wie erwartet die Geltungsdauer bestimmter Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängert. Die Entscheidung fiel allerdings nicht einhellig.

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Der EU-Ministerrat hat wie erwartet am Montag die Geltungsdauer bestimmter Schutzrechte für Tonaufnahmen von derzeit 50 auf 70 Jahre verlängert. Laut Mitteilung (PDF-Datei) gab es keine einhellige Entscheidung: Belgien, Tschechien, die Niederlande, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden haben gegen die Direktive gestimmt, Österreich und Estland enthielten sich. Zuvor hatten auch Urheberrechtsexperten und Bürgerrechtsorganisationen das Vorhaben kritisiert. Die Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Regelung in ihren nationalen Gesetzen zu berücksichtigen.

Damit soll der Schutz der sogenannten verwandten Schutzrechte auf Tonaufnahmen länger währen. Dazu zählen die Rechte an der Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nicht aber die Urheberrechte der Autoren oder Komponisten selbst. Im Musikbereich etwa sind die Einspielungen von Musikwerken betroffen: Darunter fallen die Beiträge der an den Aufnahmen beteiligten Interpreten sowie Leistungsschutzrechte für Produktion, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

Die EU-Kommission hatte sich 2008 für eine Verlängerung der Schutzfristen auf 95 Jahre eingesetzt. Das Europäische Parlament stimmte 2009 der Verlängerung zu, allerdings nur um 20 Jahre. Urheberrechtsexperten kritisierten, die EU-Kommission habe bei den Plänen sich die Feder zu sehr von der Musikindustrie führen lassen. Der EU-Rat argumentierte, die Künstler würden in der Regel ihre Karrieren relativ früh beginnen, daher seien nach den bisherigen Regeln ihre Werke nicht über ihre gesamte Lebenszeit geschützt. Außerdem soll die Rechtslage in der EU harmonisiert werden. (anw)