Statistische Bilanz zum Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht

Nach der Regelung, die für mehr Transparenz in der Politik und der Verwaltung sorgen soll, wurden an die verschiedenen Bundeseinrichtungen 2.278 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, von denen 1.379 ganz oder teilweise bewilligt wurden.

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Von
  • Detlef Borchers

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz der Regelung, die für mehr Transparenz in der Politik und der Verwaltung sorgen soll. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums wurden an die verschiedenen Bundeseinrichtungen 2.278 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, von denen 1.379 ganz oder teilweise bewilligt wurden. 410 Anträge wurden abgelehnt. Gegen diese Ablehnungen wurden 142 Widersprüche eingelegt, 67 Widersprüche wurden abgelehnt und 27 Verfahren sind noch anhängig.

Als Gründe für die Ablehnungen nennt das Ministerium den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie den Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen. Spektakuläre Fälle waren die Verweigerung, die Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect einzusehen oder aber auch der vergebliche Versuch, in dem Terminkalender des Berliner Bürgermeisters Wowereit zu blättern. Die meisten Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden von Privatpersonen gestellt, nur 92 von recherchierenden Journalisten und vier von Bundestagsabgeordneten. In den Fällen, in denen für die Informationsaufbereitung Gebühren gezahlt werden mussten, lagen diese bei durchschnittlich 50 Euro.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Bundesgesetz, zu dem die Bundesländer eigene Gesetze schaffen sollten. Das ist bisher nicht in allen Bundesländern geschehen, wie es dieser Überblick zeigt. Noch vor dem Bundesinnenministerium hatte sich der Datenschützer Peter Schaar als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit mit einer Bilanz zu Worte gemeldet und mehr Transparenz gefordert.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)