AK Vorrat zeigt Telecom-Unternehmen bei Bundesnetzagentur an

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wirft in einer Beschwerde sechs Unternehmen einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor, da sie Daten länger als erlaubt speicherten.

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Von
  • Thomas Hoffmann

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Donnerstag gegen sechs Telekommunikationsanbieter Anzeige (PDF-Datei) bei der Bundesnetzagentur erstattet. Die Datenschützer werfen den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 einen Verstoß gegen Paragraf 97 des Telekommunkationsgesetzes vor. Nach diesem haben die Anbieter für die Abrechnung nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen.

Der AK Vorrat wirft den Unternehmen unter anderem vor, Daten zu angenommenen Anrufen bis zu sechs Monate zu speichern und Positionsdaten der Handynutzer aufzuzeichnen. Sollte den Telekommunikationsanbietern gesetzwidriges Handeln nachgewiesen werden, drohen den Unternehmen Geldbußen bis zu 300.000 Euro.

Der AK Vorrat hatte im September einen Leitfaden zum Datenzugriff der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht. Dem war zu entnehmen, dass Telekommunikationsunternehmen nach wie vor Verbindungsdaten über Zeiträume von bis zu einem halben Jahr speicherten. Die AK Vorrat meinte, die Unternehmen widersprächen damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte das Recht der Anbieter, Verbindungsdaten bis zu sechs Monate für Abrechnungszwecke zu speichern. (tho)