Schäuble rechnet mit baldiger Einigung bei Online-Durchsuchungen

Der Bundesinnenminister ist sich sicher, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Netzbespitzelung noch vor der Sommerpause verabschiedet; eine dafür geplante Verfassungsänderung sei nicht verwerflich.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist sich sicher, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zu verdeckten Online-Durchsuchungen noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die große Koalition habe ja im Rahmen der Föderalismusreform mit einer Grundgesetzänderung bereits dem Bundeskriminalamt (BKA) prinzipiell Präventivbefugnisse eingeräumt, erklärte der CDU-Politiker im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Diese müssten nun konkretisiert werden, da es "schließlich um Terrorabwehr geht".

Um "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein" und die SPD ins Boot zu holen, hält Schäuble weiter an einer erneuten Verfassungsänderung für die Legalisierung der Netzbespitzelung von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen fest. Man müsse sich von der Vorstellung lösen, dass Eingriffe ins Grundgesetz "etwas Verwerfliches sind". Die Verfassung würde vielmehr weiter "der Lebenswirklichkeit angepasst, wie schon so oft". Strafrechtler sprechen dagegen in diesem Zusammenhang von "organisierter Kriminalität" der Politik.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich bislang skeptisch gegenüber der Notwendigkeit und der technischen Machbarkeit heimlicher Online-Durchsuchungen. Anscheinend will Schäuble den noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf im Rahmen seines geplanten weiteren Anti-Terrorpakets in Eigenregie reif für die Verabschiedung durch das Bundeskabinett machen. Im Bundesrat gibt es derweil Stimmen, die eine Verfassungsänderung für eine Ausweitung der Netzbespitzelung gar nicht für nötig halten. Die Strafverfolger sollen demnach Online-Durchsuchungen in allen Fällen durchführen dürfen, in denen auch eine Telekommunikationsüberwachung gemäß der Strafprozessordnung mit richterlicher Anordnung oder im Eilfall auf Weisung der Staatsanwaltschaft gestattet ist. Der entsprechende Deliktkatalog soll zudem deutlich ausgeweitet werden.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(Stefan Krempl) / (hob)