Schaar für Grundrecht auf Informationsfreiheit

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, verlangt ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht auf Akteneinsicht. Die Grünen wollen im Bundestag einen entsprechenden Antrag stellen.

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Von
  • Stefan Krempl

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, meint, das Grundgesetz solle ein Recht auf Akteneinsicht enthalten. Ein solches Grundrecht, das über Artikel 5 der Verfassung hinausgehe, sei sinnvoll, weil dann das öffentliche Interesse auf Akteneinsicht mit anderen Grundrechten wie dem auf Eigentum abgewogen werden müsste, erklärte Schaar in einem Fachgespräch der Fraktion der Grünen im Bundestag zu "Informationsfreiheit 2.0 und Open Data" am Montag in Berlin. Eine Initiative dafür, die Informationsfreiheit rechtlich aufzuwerten, für die sich Juristen bereits seit mehreren Jahren stark machen, hält Schaar für chancenreich. In einem von ihm bestellten Gutachten wurde jüngst kritisiert, dass der im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes enthaltene absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen das Recht auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden elementar einschränke.

Schaar sprach sich auch dafür aus, den Staat dazu zu verpflichten, Informationen, die für die öffentliche Meinungsbildung relevant sein könnten, aktiv elektronisch im Internet zu publizieren. Solcherlei werde unter dem Stichwort "Open Data" mit erfasst; dabei sei auch wichtig, wie die Daten in maschinenlesbarer Form aufbereitet würden. "Transparenz ist das A und O politischer Mitwirkungsmöglichkeit", sagte Schaar. Um dabei Urheberrechtsprobleme zu vermeiden, könnte gegebenenfalls eine individuelle Rechtewahrnehmung ausgeschlossen oder abgemacht werden, dass Rechteinhaber pauschal abgegolten werden.

Die Grünen wollen in den kommenden Monaten im Bundestag einen Gesetzesantrag stellen, damit die Informationsfreiheit ins Grundgesetz gestellt wird, sagte Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Oppositionspartei. Darüber hinaus müsse die derzeit im IFG sowie dem Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz und in mehreren Länderregelungen formulierten Ansprüche auf den Zugang zu Daten der öffentlichen Hand vereinheitlicht werden. Für Verträge der Verwaltung mit der Privatwirtschaft müsse es klare Vorgaben geben. Nach dem Ansatz "Open Data" herausgegebene Daten sollten kostenfrei etwa unter Creative-Commons-Lizenzen bereitstehen. Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche riet davon ab, über Urheberrechtsfragen hinwegzugehen. Besser sei es, eine Positivliste von Informationskategorien zu formulieren, die immer zugänglich sein müssten.

Carl Christian Buhr, Mitglied im Kabinett von der für die Digitale Agenda zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes, verwies auf den für November angekündigten Vorstoß zur Novellierung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Dabei wolle man auch Open Data fördern, erklärte Buhr. Viel geschehe in diesem Bereich aber auch "ohne Rechtsgrundlage von der Community aus". Die Behörden müssten sich etwa vorab über die eventuell erforderliche Lizenzierung von Verwaltungsinformationen Gedanken machen und ihre Systeme darauf ausrichten. Für den Forschungsbereich plädiere die Kommission dafür, staatlich geförderte Arbeiten im Rahmen des Modells "Open Access" kostenfrei zu veröffentlichen.

Stefan Wehrmeyer von fragdenstaat.de berichtete, über das Portal wurden bisher 250 Anfragen lanciert, von denen 16 erfolgreich waren und 7 abgelehnt wurden. Bei 62 Gesuchen verzögere sich eine Antwort über die vorgesehene Frist hinaus. Der Mitstreiter im Open Data Network beklagte, dass eine "große Verwirrung" herrsche, welche Informationen online veröffentlicht werden dürften. Das sollte zumindest für Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags möglich sein. Wehrmeyer monierte weiter, dass einzelne Behörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) dazu übergegangen seien, einen Online-Kontakt nur noch über Webformulare anzubieten und nicht mehr per E-Mail. Dies erschwere Anfragen auf Akteneinsicht unnötig. (anw)