Samsung will iPad-Geschmacksmuster löschen lassen

Durch eine Beschwerde beim Markenamt der EU will der Galaxy-Tab-Hersteller den europäischen Schutz der Gestaltungsform des iPads außer Kraft setzen und damit dem Vertriebsverbot in Deutschland die Grundlage entziehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 297 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Leo Becker

Samsung will das von Apple eingetragene europäische Geschmacksmuster für das iPad für nichtig erklären lassen. Einen entsprechenden Antrag habe das Unternehmen bereits im August bei dem für Geschmacksmuster auf dem europäischen Binnenmarkt zuständigen Harmonisierungsamt (HABM) eingereicht, teilte der südkoreanische Hersteller mit. "Apple behauptet, das Design des iPads gehöre dem Unternehmen, aber dieses Design existierte bereits lange vor dem iPad", sagte ein Samsung-Sprecher der Korea Times.

Apple hatte das Design für einen "Handheld computer" bereits 2004 beim HABM eintragen lassen. Der Geschmacksmustereintrag bildet die Grundlage für die vor einem Düsseldorfer Gericht erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Samsungs Tablet Galaxy Tab, das deshalb durch das südkoreanische Unternehmen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden darf – das Verfahren geht erst am 20. Dezember in Berufung.

Apple und Samsung führen einen etliche Länder umspannenden Rechtsstreit und werfen sich gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Samsung versucht derzeit, Einstweilige Verfügungen gegen den Vertrieb des iPhone 4S in Frankreich und Italien zu erwirken. (lbe)