Bundestag gibt klares Votum gegen Softwarepatente ab

Das Parlament hat im Plenum einen interfraktionellen Antrag angenommen, der als Signal für Brüssel zur "effektiven" Begrenzung der Patentierbarkeit von Computerprogrammen gesehen wird.

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Kurz vor Mitternacht hat der Bundestag während seiner Plenardebatte am gestrigen Donnerstag in seltener Einvernehmlichkeit mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU den interfraktionellen Antrag vom Herbst gegen eine Ausweitung der Patentierbarkeit von Software verabschiedet. Mit dem Papier (PDF), das der Rechtsausschuss des Parlaments Ende Januar befürwortet hatte, soll Trivialpatenten im Computerbereich ein effektiver Riegel vorgeschoben werden. Die Initiative des Bundestags gilt vor allem als Signal an Brüssel, wo momentan zwischen den EU-Gremien ein Machtkampf rund um die umstrittene Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" tobt.

Die Bundesregierung wird mit dem jetzt abgesegneten Antrag für ihre Unterstützung der Position des EU-Rates vom Mai kritisiert. Sie soll sich künftig dafür einzusetzen, dass in der weiteren Debatte der Richtlinie die Zielrichtung der Beschlüsse des EU-Parlaments wieder stärker berücksichtigt wird. Ähnliche Forderungen kommen aus dem niederländischen und dem spanischen Parlament. "Die Zeit der ruhigen Hand muss nun ein Ende haben", schreibt Günter Krings, Softwarepatentexperte der Union, dem federführenden Bundesjustizministerium ins Aufgabenbuch.

Die dortige Hausherrin, Brigitte Zypries, hatte bereits im Dezember angesichts des Scheiterns der offiziellen Bestätigung des Ratsstandpunktes angekündigt, dem sich abzeichnenden Votum des Bundestags Folge zu leisten. Das Gezerre um das Absegnen der Position in dem Ministergremium ging trotzdem unentwegt weiter. Noch für gestern gab es zunächst Pläne der luxemburgischen Ratspräsidentschaft, den ungeliebten Standpunkt bei einem Treffen der Finanzminister durchwinken zu lassen. Die Spitze des EU-Parlaments hat ihrerseits am Donnerstag offiziell beschlossen, von der EU-Kommission angesichts des verkorksten Verfahrens einen gesetzgeberischen Neustarteinzufordern.

In den Reden im Bundestag, die angesichts der späten Stunde der Abstimmung nur noch zu Protokoll gegeben wurden, rieten mehrere Abgeordnete der Kommission, dem Votum des EU-Parlaments zu folgen, die Bedenken an der Ratsposition ernst zu nehmen und die Chance für einen zweiten Anlauf wahr zu nehmen. In trauter Einigkeit loben die Fachpolitiker an dem gefundenen Kompromisspapier zudem den Hinweis auf die Technikdefinition des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) als handhabbaren Maßstab auch für das europäische Recht. Der Antrag belässt es nicht bei der Forderung nach einem allgemeinen "technischen Beitrag" als Kriterium für die Patentierbarkeit von Erfindungen im Softwarebereich. Vielmehr bezieht er sich konkret auf den Rückgriff des BGHs auf Auswirkungen auf die "Naturkräfte" als Voraussetzung für die Gewährung eines staatlichen Monopolschutzes.

Einig sind sich die Parlamentarier ferner, dass die breite Patentierungspraxis des Europäischen Patentamtes eingegrenzt werden muss und dass der für die europäische Wirtschaft so wichtige Mittelstand der besondere Leidtragende der EU-Richtlinie in ihrem gegenwärtigen Stand wäre. "Der zentrale mich befremdende Aspekt seit dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie ist die nachdrückliche Ignoranz, mit der in Brüssel den tatsächlichen europäischen und deutschen wirtschaftlichen Interessen im Softwarebereich begegnet wird", erklärt Jörg Tauss, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. "Aus standort- wie innovationspolitischer Sicht wären wir falsch beraten, an dieser Stelle keine vor allem mittelstandsorientierte Politik zu betreiben."

Differenzen zwischen den einzelnen Fraktion gibt es dagegen bei der Beurteilung der generellen Notwendigkeit einer Softwarepatentrichtlinie. Rainer Funke betonte als rechtspolitischer Sprecher für die FDP-Fraktion, "dass der Bundestag die Initiative zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Bezug auf computerimplementierte Erfindungen begrüßt." Es gehe keineswegs darum, die Direktive an sich in Frage zu stellen. Auch Krings hält es nach wie vor für das wichtigste Ziel, mit Hilfe einer Richtlinie die "Patentierung von technischen, computerimplementierten Erfindungen mit einer entsprechenden Erfindungshöhe zu ermöglichen, ohne damit reine Software und banale Programmier-Ideen mit Patentschutz auszustatten." Tauss betont dagegen, dass ein Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens nur eine "homöopathische Wirkung" hätte.

Zum Thema Softwarepatente siehe auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)