Experten sehen neuen Entwurf für Glücksspielstaatsvertrag vor dem Scheitern

Der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick hält auch den überarbeiten Entwurf der Länder, mit dem der Markt für Online-Sportwetten liberalisiert werden soll, für unvereinbar mit dem EU-Recht. Der Bitkom protestiert ebenfalls.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 10 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick hält auch den überarbeiten Entwurf der Länder zum Glücksspielstaatsvertrag nicht für vereinbar mit dem EU-Recht. Zudem sei er verfassungsrechtlich problematisch. Vieles spreche dafür, dass der Entwurf, mit dem der Markt für Online-Sportwetten teilweise liberalisiert werden soll, nicht vereinbar mit der Berufsfreiheit privater Anbieter sei. Dies geht aus einem neuen Gutachten (PDF-Datei) hervor, das der Jurist wieder für Betfair erstellt hat, der nach eigenen Angaben weltgrößten Online-Sportwettbörse mit Sitz in London.

Grzeszick moniert, dass in dem Entwurf weiter eine Höchstzahl von Konzessionen für Sportwetten vorgesehen ist. Die konkrete Obergrenze hätten die Länder zwar noch offengehalten, es sei jedoch fraglich, wie die angestrebte engmaschige Kontrolle überhaupt rechtfertigen könne, die Zahl der Anbieter zu begrenzen. Der Experte vermutet, der staatliche Anteil am Sportwettenmarkt und die Einnahmen daraus sollten möglichst großgehalten werden. Vor allem die geplanten Abgaben für Lizenzen könnten nach Meinung des Experten dazu führen, dass sich Produkte legaler privater Sportwettveranstalter massiv verteuerten.

Grzeszick kritisiert auch, dass die Länder weiterhin eine feste Obergrenze der monatlichen Einsätze der Spielteilnehmer festlegen wollen. Zwar solle diese Grenze von 750 auf 1000 Euro angehoben werden und es soll ein höheres oder niedrigeres Limit festgelegt werden können, dennoch werde die Dienstleistungsfreiheit nicht angemessen gerechtfertigt beschränkt.

Das Lotteriemonopol auch wegen der Spielsuchtprävention aufrechtzuerhalten, sei ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich, meint Grzeszick. Durch die von Schleswig-Holstein mit seinem eigenen Glücksspielgesetz verfolgte Linie, die privaten Veranstaltern mehr Freiraum gebe, werde zudem in Frage gestellt, ob die geplanten Regeln schlüssig sind. Insgesamt ändere der aktuelle Entwurf an den Kernkritikpunkten Brüssels nichts und sei so "zum Scheitern verurteilt".

Auch der Hightech-Verband Bitkom kritisiert den Staatsvertragsentwurf, der heise online vorliegt. Für Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder hat das staatliche Glücksspiel-Monopol in der digitalen Welt "ausgedient". Die Ministerpräsidenten, die am Mittwoch und Donnerstag über die Änderungen beraten, sollten sich nicht an verstaubte Gesetze klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln könnten. Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien oder Dänemark hätten bereits entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen.

Die Novellierung ist vor allem aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nötig. Er hatte unter anderem beanstandet, dass der Staat seinen Monopolanspruch nicht mit Suchtprävention begründen und gleichzeitig massiv für eigene Lotterien und Sportwetten werben könne. (anw)