Oracles Klage gegen Google soll erst 2012 verhandelt werden

Der zuständige Bundesrichter hat den anvisierten Prozess nun in drei Phasen unterteilt, in denen erst Urheberrechts-, dann Patentverletzungen und schließlich die restlichen Aspekte wie Schadenersatz und Vorsatz untersucht werden.

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Von
  • Alexander Neumann

Der Prozess um die angebliche Verletzung von Oracle-Patenten durch Googles mobiles Betriebssystem Android hatte ursprünglich am 31. Oktober beginnen sollen. Vergangene Woche war der Termin abgesagt worden, da der zuständige Bundesrichter William Alsup sich vorerst um ein Strafverfahren kümmern muss. Nun sieht es danach aus, dass der Prozess erst im nächsten Jahr stattfinden wird.

Einen genauen Termin gibt es nicht, aber Alsup will das Verfahren nun in drei Phasen unterteilen. In der ersten soll es um die Urheberrechtsaspekte gehen und ein Urteil dazu folgen. In der zweiten will das Gericht über die behaupteten Patentverletzungen verhandeln. Um alle verbliebenen Punkte soll es in der dritten Phase gehen; dazu gehören die Klärung des Schadens und die Entscheidung darüber, ob Google vorsätzlich gehandelt hat.

Oracle wirft Google vor, mit Android gegen sieben Patente zu verstoßen, die dem Unternehmen seit der Übernahme von Sun gehören. Als Entschädigung verlangt das Unternehmen 2,6 Milliarden US-Dollar. Sollte das Geschworenengericht zu der Auffassung gelangen, dass Google die Patente vorsätzlich verletzt hat, könnte allerdings auch der dreifache Betrag fällig werden.

Google kommt die Verzögerung wahrscheinlich entgegen: Mehrfach hatte der Internet-Konzern die Vertagung des Prozesses beantragt, bis über die Rechtmäßigkeit der angeführten Patente entschieden sei. Die Prüfung der Schutzschriften erfolgt derzeit durch das US-Patentamt. Bis 18. November haben die beiden Parteien Zeit, rechtliche Einwände gegen Alsups Prozessaufteilung zu erheben. (ane)