EU-Kommission gibt Empfehlung für Online-Musikrechte heraus

Die Kommission empfiehlt, den Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke die Möglichkeit zu geben, sich für das Lizenzierungsmodell ihrer Wahl zu entscheiden.

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Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung über die Wahrnehmung von Onlinemusikrechten verabschiedet. Darin macht sie Vorschläge für die Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung von Urheberrechten für Online-Angebote. Diese seien notwendig, weil neue Online-Dienste wie Webcasting oder On-Demand-Abruf von Musik Lizenzen benötigen, die für die gesamte EU gelten. Da es bisher keine EU-weiten Urheberrechtslizenzen gibt, könnten neue Musikdienste ihr Potenzial nur mühsam entfalten, teilt die EU-Kommission mit.

Die Kommission empfiehlt, den Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke die Möglichkeit zu geben, sich für das Lizenzierungsmodell ihrer Wahl zu entscheiden. Je nach Art des Online-Dienstes biete sich unter Umständen ein anderes Vorgehen bei der EU-weiten Lizenzierung an. Es sollten territoriale Beschränkungen und den Kundenkreis eingrenzende Bestimmungen in bestehenden Lizenzverträgen aufgehoben werden. Rechteinhabern, die keine solchen Verträge abschließen wollen, sollten ihr Repertoire der EU-weiten Direktlizenzierung zugänglich machen können, lauten die Empfehlungen.

Die EU-Kommission hat die Alternativen geprüft,

  1. alles so zu belassen, wie es ist,
  2. die Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften zu verbessern, damit jede in der EU ansässige Gesellschaft EU-weite Lizenzen für das gesamte Repertoire der anderen Gesellschaften erteilen kann,
  3. den Rechteinhabern die Möglichkeit zu geben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der EU-weiten Rechteverwertung bei der Online-Nutzung ihrer Musikwerke zu beauftragen ("EU-weite Direktlizenzierung").

Im Juli wurden die Interessenträger zu diesen drei Möglichkeiten befragt. 85 Betroffene, darunter Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (PDF-Datei), gewerbliche Nutzer und auch Creative Commons International (PDF-Datei) haben dazu Stellungnahmen abgegeben. Sie seien sich weitgehend einig gewesen, dass die erste Alternative ausscheidet. Zwischen der zweiten und dritten Alternative seien die Meinungen geteilt: Während die gewerblichen Nutzer die zweite Alternative und die Verwertungsgesellschaften mehrheitlich eine Variante davon bevorzugten, sprachen sich die Musikverleger, die unabhängigen Tonträgerhersteller und einige Verwertungsgesellschaften für die dritte Alternative aus.

Die EU tritt für einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften ein und geriet damit in die Kritik der GEMA. Die niederländische und die belgische Musikverwertungsgesellschaft haben hingegen im August zugesagt, entsprechend dem zweiten von der EU-Kommission erwogenen Modell Beschränkungen in ihren Lizenzvergabe-Vereinbarungen für Online-Musikvertrieb aufzuheben, die sie untereinander und mit anderen Verwertungsgesellschaften geschlossen haben. (anw)