Bundesrat erteilt Fingerabdrücken in Reisepässen den Segen

Die Länderkammer hat das neue Passgesetz passieren lassen und damit der Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen sowie einer automatisierte Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Eilfall zugestimmt.

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Der Bundesrat hat dem vom Bundestag kürzlich verabschiedeten Gesetzesentwurf zur "Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften" in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag seinen Segen erteilt. Die Länderchefs folgten dabei einer Empfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit ist die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe als zweites biometrisches Merkmal neben dem digitalen Lichtbild vom 1. November an beschlossene Sache.

Erlaubt wird damit auch erstmals eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden im Eilfall. Ein entsprechender Online-Abruf soll unter regionaler Zuständigkeit zulässig sein, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde". Anders als ursprünglich von CDU und CSU angestrebt, sollen die Fingerabdrücke nicht dauerhaft bei den Meldebehörden gespeichert werden.

Die Länder konnten ihre Forderungen zur Änderung der lange umstrittenen Novelle nur in manchen Punkten durchbringen. So werden etwa Doktortitel weiterhin in den Pässen angeführt, was im Regierungsentwurf nicht vorgesehen war. Um den Zeitplan zur Einführung der nächsten Generation der E-Pässe nicht zu gefährden, pocht der Bundesrat aber nun nicht mehr auf weitergehende Änderungen.

Der Gesetzesentwurf, der nach seiner Bestätigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann, regelt auch das Auslesen des Chips über den Verschlüsselungsmechanismus "Extended Access Control" (EAC) und die Aufnahme der biometrischen Merkmale in Pässe von Kindern ab dem 12. Lebensjahr. Die Gesetze für die Pass-, Melde- und Polizeibehörden sowie für die Zollverwaltung werden geändert, sodass die Beamten die Fingerabdrücke beim Passinhaber erheben und mit den im Identitätsdokument gespeicherten Daten vergleichen können. Bei Angehörigen von Ländern außerhalb der EU dürfen die biometrischen Merkmale mit zentralen Datenbeständen abgeglichen werden.

Datenschützer und Sicherheitstechniker hatten auf einer Anhörung im April an die Politik appelliert, die sensiblen Fingerabdruckdaten nicht in die Pässe einzuführen. Sie warnten vor einem "europäischen Sonderweg", einer "sicherheitstechnischen Katastrophe" und Betrügereien im großen Stil mit biometrischen Merkmalen. Oppositionspolitiker im Bundestag fürchten, dass durch die neue Befugnis zum Online-Zugriff gleichsam über Nacht Lichtbilder zu einer zentralen Biometriedatei zusammengeführt werden könnten. Ferner seien auch die Fingerabdrücke vom RFID-Chip leicht abzugreifen. Die biometrische Aufrüstung ist ihrer Ansicht nach zudem nicht erforderlich, da die deutschen Pässe bereits besonders fälschungssicher seien. Gravierende Bedenken gegen den Großtest der "unreifen" Biometrietechnik an der Bevölkerung brachte jüngst zudem ein Vertreter des Joint Research Center der EU-Kommission vor.

Zum ePass, dem neuen elektronischen Personalausweis und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(Stefan Krempl) / (jk)