Sperrverfügungsgegner mit Preis gewürdigt

Die Alcatel SEL Stiftung für Kommunikationsforschung vergibt ihren Forschungspreis an den Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, Thomas Hoeren.

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Von
  • Monika Ermert

Die Alcatel SEL Stiftung für Kommunikationsforschung vergibt heute in Stuttgart ihren diesjährigen "Forschungspreis Technische Kommunikation" an den Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, Thomas Hoeren. Der Jurist erhalte die Auszeichnung, die in den vergangenen Jahren bevorzugt an Informatiker und Naturwissenschaftler gegangen war, wegen seines Engagements in den Bereichen Urheberrecht, Digital Rights Management und wegen seiner kritischen Haltung gegenüber den Sperrverfügungen gegen Access-Provider, teilte die Stiftung mit. Ein rationaler Dialog zwischen Technik und Recht gehöre zu den Kernthemen der Stiftung, sagte deren Geschäftsführer Dieter Klumpp.

Techniker und Gesetzgeber lieferten sich nach wie vor ein Hase-Igel-Rennen, sagte Hoeren in einem Gespräch mit heise online vor der Verleihung des mit 20.000 Euro dotierten Preises. Das führe zu teilweise wenig zufriedenstellenden oder sogar unsinnigen Gesetzen. Er teile beide Maximalpositionen nicht: dass sich das Recht vollständig an neue Technik anzupassen habe beziehungsweise dass es verharren und vor allem mit Verboten reagieren solle. "Letzteres ist der Weg, der mit den Sperrverfügungen eingeschlagen wurde, die leider noch nicht vom Tisch sind." Es sei noch nicht gelungen, die der Technik und dem Recht jeweils zu Grunde liegenden Modelle auf gemeinsame Aspekte zurückzuführen wie wirtschaftliche Effizienz, Wirksamkeit und auch die Informationsgerechtigkeit. In den Debatten ums Urheberrecht sei so etwa noch keine echte Analyse der wirtschaftlichen Konsequenzen von Regelungen zugunsten der Rechteinhaber überprüft worden.

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode erwartet Hoeren eine weitere Zuspitzung der Konflikte in der Urheberrechtsdebatte. "Unter der rot-grünen Koalition wurden eine Reihe von EU-Regelungen hierzulande noch politisch abgefedert", warnte Hoeren. "Derzeit aber bringt sich die Musikindustrie in Position für die nächste Runde." Noch stehen die Verabschiedung des zweiten Korbs zum Urheberrecht und die Umsetzung der so genannten Durchsetzungsrichtlinie (IP Enforcement Directive) im Bereich Geistiges Eigentum hierzulande an, während in Brüssel um weitere strafrechtliche Verschärfungen zur Durchsetzungsrichtlinie diskutiert wird. Im Bereich Haftung und Auskunftsansprüche sieht Hoeren daher harte Zeiten auf die ehemals im deutschen Recht "frei gezeichneten" Internet-Provider zukommen.

Die Frage einer Mithaftung durch die Zugangsprovider sei dabei bereits in früheren Richtlinien wie der E-Commerce-Richtlinie und der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft angelegt. "Schon die Infosoc-Richtlinie hätte so nicht passieren dürfen", meint Hoeren, der mit Blick auf die Vorgaben aus Brüssel auch die mangelnde Verfahrensgerechtigkeit des EU-Gesetzgebers beklagte. Die Interessen der Privatnutzer würden in Brüssel viel zu wenig gehört, ganz im Gegensatz zu den Interessen der Musikindustrie. Zwar sei die Ablehnung der Software-Patentrichtlinie ein gewisser Lichtblick, ebenso wie Änderungen in der Durchsetzungsrichtlinie. Nach wie vor nähmen aber etwa Verbraucherschützer zu wenig Einfluss auf die Brüsseler IT-Politik. Mit Blick auf die Entwicklung in den USA warnte Hoeren vor Ideen einer "Reterritorialisierung des Netzes". Dazu werde derzeit am renommierten Berkman Center im Auftrag der US-Regierung geforscht. (Monika Ermert) / (pmz)