Entschädigungen für gestörte Funkmikrofone können beantragt werden

Betreiber drahtloser Mikrofone, die im Frequenzbereich der "digitalen Dividende" senden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungszahlungen.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat "im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen" eine Richtlinie erlassen, welche die Entschädigungszahlungen für Funkmikrofone regelt, die von den neuen LTE-Sendestationen gestört werden. Drahtlose Mikrofone und andere Bühnentechnik nutzt nämlich Frequenzen, die der Bund 2009 umgewidmet hat: Die digitale Dividende unter anderem aus der Abschaltung ehemaliger Fernsehfrequenzen soll zur drahtlosen Breitbandanbindung insbesondere ländlicher Gebiete mit LTE-Technik genutzt werden. Doch 2001 wurde just in diesem Frequenzband zwischen 790 und 862 MHz auch der Betrieb drahtloser Mikrofone erlaubt, wenn auch befristet bis 2015.

Mittlerweile wurden zwar alternative Frequenzen für die Bühnentechnik ausgewiesen (VVnömL, PDF-Datei), doch diese sind nur nach konstenpflichtiger Anmeldung und gegen Jahresgebühr nutzbar. Außerdem gab es Streit um die Entschädigung für alte Geräte, die auf den künftig immer häufiger durch LTE genutzten Kanälen funken. Nun legt die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz" (RL-BillStörKo) fest, wie Betreiber von "nachweislich gestörten" Funkmikrofonen ab dem 15. November Anträge auf Entschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen können. Dazu sind einige Nachweise nötig, sprich: Erheblicher Papierkram. Die BAFA soll nur für Geräte zahlen, die zwischen 2006 und 2009 gekauft wurden, zahlt erst ab einem Anschaffungswert von 410 Euro und auch nur für den Restwert, der sich je nach Abschreibungszeitraum von acht beziehungsweise fünf Jahren ergibt. Insgesamt steht eine Summe von 70 Millionen Euro bereit, die möglicherweise noch aufgestockt werden kann.

Einige Hersteller von drahtlosen Mikrofonen beziehungsweise auch Monitorsystemen bieten ihren betroffenen Kunden Beratung an, manche Geräte lassen sich auch auf die neuen, kostenpflichtig nutzbaren Frequenzen umrüsten.

Der Verband der Gerätehersteller APWPT, aber etwa auch der Deutsche Bühnenverein und die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) kritisieren die Entschädigungsregelung als unzureichend: "Nach wie vor ist nicht geklärt, wie die konkrete Betroffenheit nachgewiesen werden soll," so etwa der Deutsche Bühnenverein. Auch gehe die Regelung, nur ab 2006 beschaffte Anlagen zu berücksichtigen, am Bedarf vorbei. Zu den potenziell betroffenen Besitzern von Funkmikrofonen gehören viele finanzschwache Einrichtungen wie freie Kulturbetriebe oder Kirchengemeinden, die ihre Geräte noch lange nach der Abschreibungsphase weiternutzen. (ciw)